Wie in § 8 Abs. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt, dürfen selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter werben, müssen aber dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beachten.
Bei Verwendung von Begriffen wie z. B. Buchhaltung, Buchführung, Rechnungswesen, selbstständiger Buchhalter, selbstständiger Bilanzbuchhalter oder selbstständiger Steuerfachwirt muss der Tätigkeitsbereich klargestellt werden und Sie sollten Ihre Leistungen weiter benennen. Dies ist möglich, indem Sie die Berufsbezeichnungen durch die Tätigkeit wie z. B. "Buchen lfd. Geschäftsvorfälle" und "lfd. Lohnabrechnung" weiter definieren. Diese Einschränkungen müssen gut ersichtlich auf allen Ihren Geschäftsunterlagen und in öffentlichen Registern abgedruckt sein.
Die Nennung entsprechender Paragrafen des Steuerberatungsgesetzes z. B. "wir arbeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG" reicht als Einschränkung bzw. rechtlicher Hinweis nicht aus. Selbstverständlich können Sie bei all Ihren Werbeunterlagen mit einem Sternchenverweis* arbeiten, der auf die verbale Erläuterung des erlaubten Tätigkeitsfeldes verweist.
- *Im Bereich der Buchhaltung biete ich Ihnen ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung an.
- *Bei der Hilfeleistung in Steuersachen erledige ich nur das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.
- *Meine Dienstleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Werbebestimmungen muss mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (Unterlassungserklärungen), die meist von Steuerberaterkammern veranlasst werden, gerechnet werden. Im Wiederholungsfall werden hohe Vertragsstrafen fällig. Um dies zu vermeiden macht es Sinn Ihre Werbematerialien sowie Ihre digitalen Plattformen (Homepage, Instagram- und Facebook-Profile und vieles mehr) durch einen Rechtsanwalt, welcher in diesem Bereich tätig ist, prüfen zu lassen. In den hiesigen Berufsverbänden finden Sie hier kompetentes Personal, welches gerne weiterhilft.
Um nun die ersten bzw. neue Kunden zu gewinnen, empfiehlt es sich sowohl digital als auch analog Werbung zu schalten. Sprechen Sie Unternehmer und Selbstständige in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis oder in Ihrem Wohnort an und erzählen Sie Ihnen von Ihrer Tätigkeit. In der Regel sind Unternehmer und Selbstständige gut vernetzt, sodass Sie Ihre Dienstleistung auch gerne weiterempfehlen können. Da Sie sich durch eine Weiterempfehlung entsprechendes Werbebudget in Form von Flyern, Anzeigenschaltung, Ads-Schaltung sparen, besteht hier die Möglichkeit eine Empfehlungsprovision nach Größe des gewonnen Kunden auszuzahlen um einen weiteren Anreiz zu schaffen.
Eine weitere gute Möglichkeit um Kunden zu gewinnen ist die Zusammenarbeit in Form einer freien Mitarbeit mit einem Steuerbüro. Mehr dazu finden Sie nun folgend.