Zusammenfassung
Sie möchten sich mit Ihrem eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig machen oder sind es bereits? Sie stellen sich hierbei die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen und was beachtet werden sollte? Dazu erfahren Sie im Folgenden mehr.
1 Chancen eines Lohn- und Buchhaltungsbüros:
Bevor wir uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen, möchte ich zu Beginn auf die Chancen eines Lohn- und Buchhaltungsbüros eingehen. Sie als (Bilanz-)Buchhalter haben eine hohe Fachexpertise, welche auf dem Markt derzeit rar ist und Begehrlichkeiten, auch bei Ihren Mitbewerbern, weckt. Diese positive Perspektive gepaart mit Menschlichkeit sowie Authentizität verspricht Ihnen eine erfolgreiche Zukunft. Selbstverständlich löst die KI sowie die Digitalisierung schon einige Herausforderungen Ihrer Kunden, dennoch heißt ein Leitsatz "Menschen brauchen Menschen".
Durch eine erstklassige Fachexpertise sowie eine nahbare Beratung schaffen Sie den Unterschied, um sich einen festen sowie soliden und langfristigen Kundenstamm aufzubauen. Die klassischen Aufgabengebiete in Form der Bearbeitung der laufenden Buchhaltung sowie der laufenden Lohnbuchhaltung sind hier nur ein Teil der Kundenbedürfnisse. Welche Tätigkeiten dies umfasst und welche Sie mit Ihrem Lohn- und Buchhaltungsbüro ausüben dürfen, lesen Sie weiter unten in diesem Artikel.
Ein weiterer wichtiger Teil Ihrer Aufgaben besteht darin Ihre Kunden im Bereich der Finanzplanung sowie im Controlling zu unterstützen. Die heutigen Unternehmer und Selbstständigen sind auf der Suche nach einem langfristigen Partner, welcher Ihnen auch die einfachsten organisatorischen und buchhalterischen Fragen beantwortet. So z. B. die Frage, wie eine vernünftige sowie realistische Umsatz- und Gewinnplanung für das Unternehmen aussehen kann. Aber auch die Frage, ob die Preise der Kunden richtig kalkuliert sind, ist wichtiger Bestandteil des Beratungsspektrums. Und letztlich mündet es darin, dass Sie nach Erstellung der laufenden Buchhaltung mit dem Kunden gemeinsam ins Controlling gehen und die Einnahmen sowie Ausgaben reflektieren.
Durch all diese Aufgabengebiete stellen Sie sicher, dass sich Ihre Kunden bei Ihnen gut aufgehoben fühlen, Sie entsprechend weiterempfehlen und Sie sich stabil am Markt positionieren können.
2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Lohn- und Buchhaltungsbüros
Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsberatungsgesetz setzen Ihren Tätigkeiten enge Grenzen. Durch diese Grenzen soll zum einen der steuerberatende Beruf geschützt werden. Gleichzeitig werden im Steuerberatungsgesetz aber auch die Voraussetzungen geregelt, die vorliegen müssen, um mit einem Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig zu sein. So soll sichergestellt werden, dass Kunden von Lohn- und Buchhaltungsbüros eine hohe fachliche Expertise erhalten und die Tätigkeiten nur von Personen ausgeübt werden, welche die buchhalterischen Bedingungen kennen und somit wissen was sie tun. Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe sind den Steuerberatern vorbehalten, unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere weitere folgende Tätigkeiten:
- Einrichtung der Buchführung, Erstellung des betrieblichen Kontenplans (Finanzbuchhaltung);
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen;
- Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung;
- Einrichtung der Lohnkonten, Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende, Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs;
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldungen) Fertigung anderer Steuererklärungen.
Bei Nichtbeachtung der Richtlinien können Ihnen Bußgeldverfahren, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kostspielige Wettbewerbsprozesse drohen. Aus diesem Grund ist es wichtig sich im Vorfeld über die nötigen Bedingungen und rechtlichen Gegebenheiten zu informieren. Des Weiteren ist es somit auch wichtig sein Aufgabengebiet noch einmal anders und weiter zu bedenken. Hierdurch haben Sie mit Ihrem Lohn- und Buchhaltungsbüro die Möglichkeiten neue Märkte zu erschließen und sich von Mitbewerben abzuheben.
3 Notwendige Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs
Damit Sie sich überhaupt mit Ihrem eigenen Unternehmen selbstständig machen können, gibt es Vorgaben, welche Sie im § 6 Nr. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) finden. Hier heißt es, dass die Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erfolgen müssen, welche entweder
- eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Buchhaltungswesen praktisch tätig gewesen sind;
- oder eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf des steuer- oder wirtschaftsberatenden Bereichs absolviert haben. Hierzu zählen z. B. Steuerfachangestellte, Buchhalter, Bilanzbuchhalter.
Im ersten Fall stellt sich womöglich die Frage, wie die 16 Wochenstunden in 3 Jahren zu definieren sind. Wichtig ist hierbei, dass es mindestens 16 Wochenstunden waren. Bedeutet 6 Jah...