Anders als die steuerberatenden Berufe unterliegen Sie mit Ihrem Lohn- und Buchhaltungsbüro nicht der Steuerberatergebührenverordnung. Das bietet Ihnen viele Vorteile, denn hierdurch haben Sie die Möglichkeiten Ihre Preise individuell und für Sie passend zu gestalten. Aber Achtung: Seien Sie Ihren Kunden ein gutes Vorbild und kalkulieren Sie die Preise im Vorfeld! Selbstverständlich können Sie nach einigen Jahren der Selbstständigkeit höhere Preise veranschlagen als zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit. Nach einigen Jahren sind Ihre Abläufe optimiert und Sie kennen die Kundenbedürfnisse noch besser, damit lassen sich die höheren Preise gut rechtfertigen.
Es steht Ihnen natürlich frei sich auch an die Steuerberatergebührenverordnung anzupassen und Ihre Preise ähnlich zu berechnen und festzulegen. Wichtig ist generell, dass Sie eine faire Preisgestaltung gegenüber Ihren Kunden finden und Ihr administrativer Aufwand nicht zu hoch wird.
Die 2 gängigen Preisgestaltungen in der Branche der Lohn- und Buchhaltungsbüros, insbesondere zu Beginn der Tätigkeit, sind die Abrechnung nach geleisteter Dienstleistung (Zeitvergütung) oder nach Anzahl der Buchungssätze.
Bei der geleisteten Dienstleistung (Zeitvergütung) haben Sie selbst ein sehr geringes Risiko, denn Sie bekommen die geleistete Zeit von Ihrem Kunden bezahlt. Allerdings bedeutet dies einen großen administrativen Aufwand, denn Sie müssen Ihre Zeiten erfassen. Diese Zeiterfassung ist auch notwendig, wenn Sie z. B. nur kleine Rückfragen für Ihre Kunden beantworten, hier liegt eine Fehlerquelle, denn das wird im Alltag oft vergessen.
Bei der Abrechnung nach erfolgten Buchungssätzen haben Sie den Vorteil, dass Ihre Gewinnmarge bei schneller und weitestgehend automatisierter Buchhaltung bzw. bei automatisierten Vorgängen deutlich größer werden kann. Zudem ist hier der administrative Aufwand geringer, denn Sie müssen lediglich zum Ende des Bearbeitungsmonats ein Buchungsjournal erstellen, anhand dessen Sie die Anzahl der Buchungssätze erkennen können. Sollten Sie in diesem Abrechnungsmodell allerdings viele Rückfragen von Ihren Kunden erhalten und beantworten, dann wird die Gewinnmarge deutlich reduziert und kann schnell auch in ein Minus laufen. Diese zusätzliche Dienstleistung können Sie dann natürlich auch wieder zusätzlich in Rechnung stellen, was im Vorfeld unbedingt explizit mit dem Kunden geklärt werden sollte, um Missverständnisse und Ärger zu vermeiden.
Wichtig ist bei allen möglichen Abrechnungsmodellen, dass Sie das für sich passende Modell finden. Sie sind frei unterschiedliche Modelle auszuprobieren und nach einiger Zeit die Abrechnungsmodalitäten umzustellen. Hier ist eine offene und ehrliche Kommunikation mit ihrem Kunden zielführend. Schauen Sie sich am besten auch bei anderen Lohn- und Buchhaltungsbüros um, damit Sie einen Eindruck gewinnen, wie es Ihre Berufskollegen machen.