Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Art der Aufwendungen
- Nachweispflichten
- Vorsteuerabzug
1 So kontieren Sie richtig
Praxis-Wegweiser "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Sonstiger Betriebsbedarf |
4980 |
6850 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
abziehbare Vorsteuer |
1576 |
1406 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Bank/Kasse |
1000/1200 |
1600/1800 |
|
Kassenbestand/Guthaben bei Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Betriebsbedarf ist ein allgemeiner Begriff, sodass ihm eine Vielzahl unterschiedlicher Aufwendungen zugeordnet werden können. Bestimmte Aufwendungen, die Sie keinem anderen Konto eindeutig zuordnen können, buchen Sie in Ihrer Buchführung auf das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" 4980 (SKR 03) bzw. 6850 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstiger Betriebsbedarf/Abziehbare Vorsteuer |
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an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Dekorationsgegenstands
Herr Huber kauft für sein Unternehmen für 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer (19 %) Dekorationsgegenstände ein.
Bei den Dekorationsgegenständen handelt sich weder um Repräsentationskosten noch um Bürobedarf. Eine Zuordnung zu den Raumkosten scheidet ebenfalls aus. Da Herr Huber im Kontenrahmen auch kein Konto findet, das er verwenden könnte, verwendet er das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf".
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4980/6850 |
Sonstiger Betriebsbedarf |
500 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
95 |
|
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Praxis-Tipp für DATEV-Anwender: Vorsteuerschlüssel
Durch die Verwendung des Vorsteuerschlüssels "90" kann man die Kontierung bei Anwendung von DATEV vereinfachen. Durch den Schlüssel "90" wird automatisch das Vorsteuerkonto angesprochen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
904980/906850 |
Sonstiger Betriebsbedarf |
595 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
3 Was dem Konto Betriebsbedarf zuzuordnen ist
Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen jeweils 2 "Sammelkonten" für Aufwendungen vor, die unter sachlichen Gesichtspunkten bei anderen Konten nicht unterzubringen sind. Das ist einmal das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" und zum andern das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04).
Betriebsbedarf sind alle Dinge, die Sie für Ihren Betrieb benötigen, wie z. B. Fotoarbeiten, Schulungsvideos usw. Es handelt sich zumeist um Gegenstände, die nicht unter Bürobedarf fallen, wie Visitenkarten, Firmenschilder, Putzbedarf, Zubehörteile, z. B. Akkus.
Auf dem Konto 4980/6850 wird Aufwand erfasst, der nicht in die anderen Konten passt oder eine eher seltene Betriebsausgabe darstellt. Da dieses Konto gerne von Betriebsprüfern unter die Lupe genommen wird, sollte es keine großen Beträge ausweisen.
Das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verwendet man eher für betriebliche Dienstleistungen, die keinem anderen Konto zugeordnet werden können. Eine verbindliche Regelung, dass Sie die Aufwendungen auf diese Weise aufzuteilen haben, gibt es allerdings nicht. Sie haben also weitgehend die Freiheit, welches Konto Sie für welche Aufwendungen verwenden.
Betriebsausflug, Buchung des Anteils der Kosten, die auf den Unternehmer entfallen
Herr Huber veranstaltet einen Betriebsausflug, an dem er selbst teilnimmt. Die Kosten, die auf seine Teilnahme entfallen, betragen 107,10 EUR. Darin ist die Vorsteuer mit 17,10 EUR (= 19 %) enthalten. Die Kosten, die auf den Unternehmer entfallen, gehören nicht zu den Personalkosten. Außer den "Sammelkonten" gibt es kein passendes Konto für derartige Aufwendungen. Bei den Kosten für den Betriebsausflug handelt es sich nicht um Betriebsbedarf, sondern um sonstige betriebliche Aufwendungen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4900/6300 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
90,00 |
Bank |
1200/1800 |
107,10 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
17,10 |
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Das Beispiel zeigt, dass man bei Aufwendungen für Dienstleistungen nicht das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" verwenden sollte. Andererseits können Sie vom Begriff her den Einkauf von Gegenständen und Material auch auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" buchen.
Das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" können Sie für unterschiedliche Kosten verwenden. Das bedeutet, dass das Finanzamt aus der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erkennen kann, welche Aufwendungen sich tatsächlich dahinter verbergen.
Vielfach werden auf dem Konto Aufwendungen "versteckt", bei denen unklar ist bzw. Zweifel bestehen, ob es sich um Betriebsausgaben handelt.
Das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" wird durch Betriebsprüfer kontrolliert
Bei einer Betriebsprüfung wird das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" regelmäßig vom Prüfer kontrolliert. Sie sollten daher nur die Aufwendungen buchen, bei denen sich eine Zuordnung zum Betrieb vertreten lässt. Nur wegen der Möglichkeit, dass ein Betriebsprüfer die betriebliche Verwendung anzweifeln könnte, sollten Sie nicht auf die Buchung als Betriebsbedarf verzichten. Im Zweifel wählen Sie die für Sie günstigere Lösung.
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