Von der Größe des Betriebs hängt der Prüfungsturnus ab
Wie oft ein Betrieb der Betriebsprüfung unterliegt, hängt von seiner Größe ab. Hier gilt: Je größer der Betrieb, desto öfter wird er geprüft. Groß- und Konzernbetriebe werden fortlaufend geprüft.
Das Finanzamt teilt die Betriebe in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Die Einteilung erfolgt entweder gewinn- oder umsatzabhängig. Erreichen Sie mit Ihrem Betrieb entweder die entsprechende Gewinn- oder Umsatzgrenze, gehören Sie der entsprechenden Betriebsgruppe an. Die Grenzwerte können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Diese Werte werden in der Regel im dreijährigen Turnus den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Die einheitlichen Abgrenzungsmerkmale für den ab 1.1.2024 geltenden 24. Prüfungsturnus hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 15.12.2022, IV A 8 – S 1450/19/10001 :003, veröffentlicht.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus (1. Januar 2024) |
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Betriebsart | Merkmale | Großbetrieb (G) | Mittelbetrieb (M) | Kleinbetrieb (K) | ||
über | ||||||
Handelsbetrieb | Umsatzerlöse oder | 14.000.000 EU | 8.600.000 EUR | 1.100.000 EUR | ||
steuerlicher Gewinn über | 800.000 EUR | 335.000 EUR | 68.000 EUR | |||
Fertigungsbetrieb | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 EUR | 5.200.000 EUR | 610.000 EUR | ||
steuerlicher Gewinn über | 950.000 EUR | 300.000 EUR | 68.000 EUR | |||
Freie Berufe | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 EUR | 5.600.000 EUR | 990.000 EUR | ||
steuerlicher Gewinn über | 1.400.000 EUR | 700.000 EUR | 165.000 EUR | |||
Andere Leistungsbetriebe | Umsatzerlöse oder | 14.000..000 EUR | 6.700.000 EUR | 910.000 EUR | ||
steuerlicher Gewinn über | 1.200.000 EUR | 400.000 EUR | 77.000 EUR | |||
Kreditinstitute | Aktivvermögen oder | 175.000.000 EUR | 42.000.000 EUR | 13.000.000 EUR | ||
steuerlicher Gewinn über | 670.000 EUR | 230.000 EUR | 57.000 EUR | |||
Versicherungsunternehmen, Pensionskassen | Jahresprämieneinnahmen über | 36.000.000 EUR | 6.000.000 EUR | 2.200.000 EUR | ||
Unterstützungs kassen |
alle | |||||
Umsatzerlöse | ||||||
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 6.000.000 EUR | 2.600.000 EUR | 610.000 EUR | |||
steuerlicher Gewinn über | 475.000 EUR | 135.000 EUR | 60.000 EUR | |||
Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengesellschaften | alle | |||||
bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände | Summe der Einnahmen | über 6.000.000 EUR | ||||
Fälle mit bedeutenden Einkünften | Summe der positiven Einkünfte | über 500.000 EUR |
Tab. 1: Einheitliche Abgrenzungsmerkmale
Die erwähnten Abgrenzungsmerkmale sind für die Eingruppierung des Betriebs in die Betriebskartei (heute eigentlich Datei) wichtig. Alle Betriebsprüfungsstellen müssen über ihre Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe eine Kartei bzw. Datei, die sog. Betriebskartei, führen. Sie besteht aus einer Namens- und einer Branchenkartei. Während die Namenskartei als alphabetische Suchkartei angelegt ist, wird die Branchenkartei nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige geführt. Sie ist auch die Grundlage für Steuerstatistiken. Bei der Auswahl im Zufallsverfahren oder bei deutlicher Überschreitung des durchschnittlichen Prüfungsturnus spielt diese Betriebskartei eine wichtige Rolle. Mit BMF-Schreiben vom 20.4.2022[1] wurde lediglich das aktualisierte Verzeichnis der Wirtschaftszweige veröffentlicht.
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