Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Mit der Rüge, daß das FG in seiner Entscheidung von einem falschen Sachverhalt aufgrund falscher oder unvollständiger Beweiswürdigung der Zeugenaussage ausgehe, daß der festgestellte Sachverhalt die Schlüsse des FG nicht rechtfertige sowie daß das FG gegen die allgemeinen Denkgesetze verstoßen habe, wird kein Verfahrensmangel geltend gemacht, auf dem das angefochtene Urteil beruhen könnte.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 11.01.1995 - II B 104/94 (NV); BFH/NV 1995, 804

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132774

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