Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz (NV)
Mit der Rüge, daß das FG in seiner Entscheidung von einem falschen Sachverhalt aufgrund falscher oder unvollständiger Beweiswürdigung der Zeugenaussage ausgehe, daß der festgestellte Sachverhalt die Schlüsse des FG nicht rechtfertige sowie daß das FG gegen die allgemeinen Denkgesetze verstoßen habe, wird kein Verfahrensmangel geltend gemacht, auf dem das angefochtene Urteil beruhen könnte.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 11.01.1995 - II B 104/94 (NV); BFH/NV 1995, 804
Fundstellen
Dokument-Index HI1132774 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen