Herr Huber kauft im August des laufenden Jahres einen neuen Computer für netto 1.440 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer von 273,60 EUR). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind für Herrn Huber erfüllt.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.440,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 273,60 1200/1800 Bank 1.713,60

Herr Huber kann im Jahr der Anschaffung die lineare Abschreibung nur zeitanteilig für 5 Monate beanspruchen. Die lineare Jahresabschreibung beträgt somit 1.440 EUR : 3 Jahre = 480 EUR : 12 Monate × 5 Monate = 200 EUR. Zusätzlich kann Herr Huber die Sonderabschreibung von (1.440 EUR × 40 % =) 576 EUR beanspruchen, ohne dass eine zeitanteilige Kürzung vorzunehmen ist.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 200      
4851/6241 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) 576 0490/0690 Sonstige Betriebs- und ­Geschäftsausstattung 776

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