Kauf eines Notebooks, Einstellen in den Sammelposten und Abschreibung des Sammelpostens
Herr Huber erwirbt ein Notebook für 820 EUR zuzüglich 155,80 EUR Umsatzsteuer. Er hat bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die Variante mit dem Grenzwert von 1.000 EUR gewählt und muss die 820 EUR damit in den Sammelposten einstellen und wie folgt buchen:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0485/0675 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 Euro (Sammelposten) |
820,00 |
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|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
155,80 |
1200/1800 |
Bank |
975,80 |
Beim Kauf des Notebooks hat Herr Huber die Zusicherung erhalten, dass er dieses unter Anrechnung des vollen Kaufpreises innerhalb eines Monats umtauschen kann. Von dieser Möglichkeit macht er am 10.1. des Folgejahres Gebrauch. Das neue Notebook kostet 1.000 EUR zuzüglich 190 EUR Umsatzsteuer. Herr Huber gibt das alte Notebook zurück, zahlt 214,20 EUR (1.190 EUR – 975,80 EUR) und erhält das neue Notebook.
Das alte Notebook ist am 31.12. vorhanden und zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern im Sammelposten enthalten. Herr Huber schreibt den Sammelposten mit 1/5 pro Jahr ab, sodass auf das Notebook 164 EUR entfallen.
Abschreibung des Sammelpostens
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4862/6264 |
Abschreibung auf den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter |
164 |
0485/0675 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 Euro (Sammelposten) |
164 |
Veränderungen nach dem 31.12. wirken sich nicht mehr auf den Sammelposten aus. Der Sammelposten und die Abschreibung über die verbleibenden 4 Jahre werden unverändert fortgeführt. Allerdings wird die Rückgabe wie eine Inzahlunggabe behandelt, sodass ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst werden muss. Die Buchung sieht dann wie folgt aus:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0485/0675 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 Euro (Sammelposten) |
1.000 |
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1576/1401 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
190 |
8820/4845 |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt |
820,00 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
155,80 |
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1200/1800 |
Bank |
214,20 |
Die Rückgabe des Notebooks hat keinen Einfluss auf den Ausweis des Anlagevermögens, sodass sich folgende Auswirkungen ergeben:
Vorgang |
Gewinnauswirkung |
Vorsteuerabzug/ Umsatzsteuer |
Anschaffung |
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155,80 EUR |
1/5 Poolabschreibung |
– 164 EUR |
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1/5 Abschreibung im Folgejahr |
– 164 EUR |
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Rückgabe = Verkauf |
820 EUR |
155,80 EUR |
(Gewinn-)Auswirkung |
+ 492 EUR |
0 EUR |
Mit dem Eintausch des Notebooks versteuert Herr Huber den Betrag von 492 EUR nur deshalb, weil das Notebook mit diesem Betrag noch im Sammelposten enthalten ist. Dafür macht er in der Folgezeit (164 EUR × 3 Jahre =) 492 EUR Abschreibung für ein Wirtschaftsgut geltend, das nicht mehr vorhanden ist.