Rz. 48

Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]

 
(1) Vorschriften des HGB
§ 264c Abs. 1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (nur bei OHG/KG i. S. des § 264a)
§ 264c Abs. 2 Satz 9 Im Handelsregister eingetragene Hafteinlagen der Kommanditisten, soweit nicht geleistet (nur bei KG i. S. des § 264a)
§ 265 Abs. 1 Satz 2 Abweichungen in der Darstellungsform aufeinander folgender Bilanzen und GuV
§ 265 Abs. 2 Satz 2 u. 3 Nicht vergleichbare oder angepasste Vorjahres-Beträge
§ 265 Abs. 3 Satz 1 Vermerk zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
§ 265 Abs. 4 Satz 2 Gliederung nach verschiedenen Gliederungsvorschriften (bei mehreren Geschäftszweigen)
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 Angabe von Posten, die im Jahresabschluss zwecks größerer Klarheit der Darstellung zusammengefasst sind
§ 268 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. Angabe eines Ergebnisvortrages aus dem Vorjahr, wenn die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird
§ 273 Satz 2, 2. Hs. Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden ist

§ 285 Satz 1 Nr. 15

Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital (nur bei OHG/KG i. S. des § 264a)
(2) Vorschriften des AktG
§ 58 Abs. 2a Satz 2 Einstellung des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen u. a. in andere Gewinnrücklagen
§ 152 Abs. 2 Veränderung der Kapitalrücklage
§ 152 Abs. 3 Veränderung der Gewinnrücklagen
§ 158 Abs. 1 Satz 2 Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr, Entnahmen aus und Einstellungen in Rücklagen, Bilanzergebnis
§ 160 Abs. 1 Nr. 1 Vorratsaktien
§ 160 Abs. 1 Nr. 2 Eigene Aktien
§ 160 Abs. 1 Nr. 3 Aktiengattungen
§ 160 Abs. 1 Nr. 4 Genehmigtes Kapital
§ 160 Abs. 1 Nr. 5 Bezugsrechte, Wandelschuldverschreibungen und vergleichbare Wertpapiere
§ 160 Abs. 1 Nr. 6 Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte

§ 240 Satz 3

Verwendung von Beträgen bei vereinfachter Kapitalherabsetzung
(3) Vorschriften des GmbHG
§ 29 Abs. 4 Satz 2 Einstellung des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen u. a. in andere Gewinnrücklagen
§ 42 Abs. 3, 1. Hs. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
[1] IDW, WP Handbuch, 17. Aufl. 2021, Kap. F Rz 952.
[2] Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die für kleine und mittelgroße Gesellschaften bestehenden Befreiungsvorschriften greifen.

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