Inhaltliche Synergien lassen sich vor allem im Hinblick auf die Identifikation und Analyse von Klimarisiken heben. Nach dem ESRS E1 müssen Unternehmen, die den Klimawandel als ein wesentliches Thema identifiziert haben, Risiken durch den Klimawandel auf ihren Geschäftsverlauf und Geschäftsmodell sowie deren Identifizierung berichten. Auch die EU-Taxonomie verlangt im Rahmen der Konformitätsprüfung (DNSH-Kriterien) für einen Großteil der Wirtschaftsaktivitäten eine Klimarisikoanalyse, welche im Appendix A spezifiziert wird. Dabei liegt der Fokus auf physischen Klimarisiken und akuten Bedrohungen durch den Klimawandel, wie bspw. Flut-, Dürre-, oder Sturmschäden. Die Anforderungen der CSRD hingegen sehen darüber hinaus eine Analyse transitorischer Risiken vor. Diese umfassen bspw. finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen durch Klimapolitik, Technologien und Verbraucherpräferenzen.

Erkenntnisse aus der Taxonomie-Klimarisikoanalyse können somit in Teilen für die CSRD-Anforderungen genutzt werden, und vice versa (effizientes Vorgehen).

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