Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren[1] tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:

 

a)

Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,

 

b)

Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,

 

c)

Brennstoffverbrauch aus Erdgas,

 

d)

Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,

 

e)

Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus erneuerbaren Quellen.

[1] Klimaintensive Sektoren sind die Sektoren die in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind.

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