Die gemäß Absatz 62 erforderlichen Informationen umfassen Folgendes:
b) |
den spezifischen Anwendungsbereich der CO2-Bepreisungssysteme (Tätigkeiten, geografische Angaben, Unternehmen usw.), |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen