Die Taxonomieverordnung spiegelt bei der Frage, ob Kernenergie in die EU-Taxonomie aufgenommen werden sollte, einen wohl austarierten Kompromiss wider. Die Kommission hat 2020 begonnen, sich eingehend mit dieser Frage zu befassen. Als ersten Schritt erstellte die Gemeinsame Forschungsstelle, der kommissionseigene wissenschaftliche Dienst, einen Fachbericht zur Kernenergie und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Dieser Bericht wird derzeit von zwei unabhängigen Expertengruppen überprüft, und zwar von der Sachverständigengruppe für Strahlenschutz und Entsorgung radioaktiver Abfälle gemäß Artikel 31 Euratom-Vertrag und den Sachverständigen für Umweltauswirkungen des Wissenschaftlichen Ausschusses "Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken". Beide Gruppen haben drei Monate Zeit, um eine Bewertung abzugeben. Neben dem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle werden zwei Bewertungsberichte in die Entscheidung der Kommission miteinfließen.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die Kommission auf Grundlage der Ergebnisse im Zusammenhang mit der Taxonomieverordnung weitere Schritte einleiten.

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