Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 8921 | 4645 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 8924 | 4639 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880 | 2130 | privat |
So kontieren Sie richtig!
Wie die private Pkw-Nutzung zu ermitteln ist, hängt vom Umfang der betrieblichen Fahrten ab. Beträgt die betriebliche Nutzung mehr als 50 % gibt es in Kombination mit den Auswirkungen bei der Umsatzsteuer insgesamt 5 Varianten. Beim Jahresabschluss muss sich der Unternehmer für eine dieser Varianten entscheiden. Bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridelektrofahrzeugen gilt die sog. 0,25 %- bzw. 0,5 %-Regelung. Ein Fahrzeug, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind als Einnahmen (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) zu erfassen. Der Unternehmer bucht die Kosten. die auf die private Nutzung entfallen, auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04).
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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