Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt.
Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25 % liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:
Tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten mit und ohne Umsatzsteuer |
---|---|
Zinsen | 1.008 EUR |
Abschreibung (von 47.600 EUR) | 7.933 EUR |
Laufende Kosten (Benzin) | 2.452 EUR |
Reparatur/Wartung/Pflege | 1.416 EUR |
Versicherung | 986 EUR |
Kfz-Steuer | 278 EUR |
sonstige Kosten (z. B. ADAC) | 226 EUR |
Beträge insgesamt | 14.299 EUR |
privater Nutzungsanteil 25 % | 3.575 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 3.575 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 3.575 |
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