Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Anschaffung mit oder ohne Vorsteuerabzug
- Einbauten mit Vorsteuerabzug
- Entnahmen mit oder ohne Umsatzsteuer
1 So kontieren Sie richtig
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
2315 |
4855 |
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sonstige betriebliche Erträge |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) |
2310 |
6895 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
Entnahme von Gegenständen ohne USt |
8905 |
4605 |
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sonstige betriebliche Erträge |
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|
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So kontieren Sie richtig!
Wird der Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen privat entnommen, muss danach unterschieden werden, ob durch die Entnahme insgesamt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entsteht.
Das hängt davon ab, ob der Buchwert höher oder niedriger ist als der Teilwert, der bei der Entnahme angesetzt werden muss. Bei einem Buchgewinn wird der Buchwert auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04) gebucht.
Ergibt sich aus dem Entnahmevorgang ein Verlust wird das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)" 2310 (SKR 03) bzw. 6895 (SKR 04) verwendet.
Die Entnahme muss mit dem Teilwert angesetzt werden, der auf das Konto "Entnahme von Gegenständen ohne USt" 8905 (SKR 03) bzw. 4605 (SKR 04) gebucht wird, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich war.
Buchungssatz:
Anlagenabgänge Sachanlagen |
|
an PKW |
Buchungssatz:
Privatentnahme |
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an Entnahme von Gegenständen ohne USt |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer
Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alten Firmenwagens fällt Umsatzsteuer an.
Entnimmt Herr Huber das Fahrzeug jedoch zum Teilwert aus dem Betriebsvermögen, fällt keine Umsatzsteuer an. Herr Huber entnimmt deshalb im Januar 01 den Pkw ohne Umsatzsteuer aus seinem Betriebsvermögen und verkauft den Pkw anschließend privat außerhalb seines Unternehmens. Herr Huber entnimmt also den Firmen-Pkw aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen. Ein Wirtschaftsgut, das aus dem Anlagevermögen ausscheidet, darf nicht mehr in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen werden. Herr Huber muss deshalb den Buchwert, der im Zeitpunkt des Ausscheidens lediglich 1 EUR beträgt, als Aufwand buchen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2315/4855 |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
1 |
0320/0520 |
PKW |
1 |
Damit ist der Vorgang jedoch nicht abgeschlossen. Herr Huber muss die Entnahme mit dem Teilwert als Einnahme buchen. Bei einem Pkw ist der Teilwert in der Regel der Betrag, der bei einem Verkauf erzielt werden kann. Lt. ADAC-Tabelle hat der Pkw im Zeitpunkt der Entnahme einen Wert von 3.000 EUR. Da Herr Huber bei der Anschaffung keine Vorsteuer abziehen konnte, unterliegt die Entnahme auch nicht der Umsatzsteuer.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahme |
3.000 |
8905/4605 |
Entnahme von Gegenständen ohne USt |
3.000 |
3 So wird der Teilwert als Entnahmewert eines Firmen-Pkw ermittelt
Wird ein Firmen-Pkw verkauft, wird der Kaufpreis als Erlös erfasst. Bei einem Pkw, der entnommen und nicht verkauft wird, muss der Teilwert = Marktwert geschätzt werden. Da ein individuelles Wertgutachten i. d. R. zu aufwendig ist, kann man sich bei der Schätzung an
- der so genannten Schwacke-Liste,
- den Tabellen von Automobilclubs oder
- den Angeboten in Zeitungsinseraten
orientieren.
Als Nachweise für das Finanzamt ist es zweckmäßig, wenn eine Kopie der entsprechenden Unterlagen oder ein Internetausdruck der Unterlagen beigefügt wird. Bei einem Firmenwagen, der entnommen und anschließend privat verkauft wird, ist der Veräußerungspreis, der beim Privatverkauf erzielt wurde, als Teilwert anzusetzen. Denn das ist auch der Betrag, der erzielt werden würde, wenn das Fahrzeug betrieblich veräußert werden würde. Bei den in den Tabellen, Listen und Inseraten ausgewiesenen Werten handelt es sich i. d. R. um Bruttowerte. Bei einer Entnahme ohne Umsatzsteuer ist der Bruttowert der Teilwert. Unterliegt die Entnahme der Umsatzsteuer, erhält man den Teilwert, indem die Umsatzsteuer aus dem Bruttowert herausgerechnet wird.
4 Entnahme eines Firmen-Pkw mit oder ohne Umsatzsteuer
Die Entnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Entnahme unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.
Umsatzsteuerpflichtige Entnahme des Firmen-Pkw
Der Firmen-Pkw von Herrn Huber hat lt. ADAC-Tabelle im Januar 01 (= Zeitpunkt der Entnahme) einen Wert von 2.900 EUR. Bei der Anschaffu...