Gesellschafter kauft eine Firmen-Pkw
Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen. Gesellschafter A hat dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG vermietet.
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4500/6500 |
Fahrzeugkosten |
500,00 |
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer |
95,00 |
1200/1800 |
Bank |
595,00 |
Dieses Fahrzeug wird ausschließlich vom Gesellschafter A sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten genutzt. Nach den Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten beträgt der Umfang der betrieblichen Fahrten 40 %, sodass auf die Privatfahrten 60 % entfallen.
Die tatsächlichen Kosten sind dann nach dem Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Kosten aufzuteilen. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind dann als Betriebseinnahmen zu erfassen, die im Rahmen der Gewinnermittlung allein dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet werden. Die Kfz-Kosten sind deshalb für jedes Fahrzeug getrennt in der Buchführung zu erfassen.
Kfz-Kosten im Jahr 01:
Art der Aufwendungen |
Kosten mit Vorsteuer (netto) |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
Kosten ohne Vorsteuer |
Abschreibung |
5.000,00 EUR |
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Benzin |
2.184,87 EUR |
415,13 EUR |
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Wartung, Pflege |
420,00 EUR |
79,80 EUR |
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Reparaturen |
250,00 EUR |
47,50 EUR |
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Kfz-Steuer |
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581,00 EUR |
Versicherung |
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1.376,90 EUR |
Automobilclub |
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126,00 EUR |
Finanzierungskosten (Zinsen) |
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812,00 EUR |
Summe |
7.854,87 EUR |
542,43 EUR |
2.895,90 EUR |
Die private Nutzung des Firmenwagens unterliegt der Umsatzsteuer. Das gilt auch bei Personengesellschaften, wenn der Gesellschafter das Fahrzeug sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten nutzt. Der Umsatzsteuer unterliegen alle Kosten, also auch die, für die ein Vorsteuerabzug nicht möglich war.
Aufteilung der tatsächlichen Kosten auf die Privatfahrten:
lt. vorheriger Zusammenstellung |
privater Anteil/Leistungsaustausch |
Bemessungsgrundlage (7.854,87 EUR + 2895,90 EUR) x 60 % = |
6.450,46 EUR |
zzgl. 19 % Umsatzsteuer |
1.225,59 EUR |
Bruttobetrag |
7.676,05 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahmen allgemein, Gesellschafter A |
7.676,05 |
8921/4645 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
6.450,46 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
1.225,59 |
Behandlung beim Gesellschafter
Der Gesellschafter ist unabhängig von der Gesellschaft Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Im Übrigen muss er für sich eine eigene Gewinnermittlung erstellen, in der er die steuerliche Behandlung des Pkw abwickelt. Gesellschafter A muss hier die Anschaffung, die laufenden Kosten und auch die Mieteinnahmen erfassen.
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0320/0520 |
Pkw |
30.000,00 |
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
5.700,00 |
1200/1800 |
Bank |
35.700,00 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4832/6222 |
Abschreibung auf Kfz |
5.000,00 |
0320/0520 |
Pkw |
5.000,00 |
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
595,00 |
8200/4200 |
Erlöse |
500,00 |
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1776/2806 |
Umsatzsteuer 19 % |
95,00 |
Die laufenden Betriebskosten muss Gesellschafter A in seiner getrennten Buchführung ebenfalls erfassen, wenn diese nicht von der Gesellschaft getragen werden. Die Buchungen erfolgen dann wie bei jedem anderen Einzelunternehmer. Ertragsteuerlich ist die getrennte Buchführung als ein Teil der gesamten Buchführung der Personengesellschaft zu betrachten.