Trotz aller Maßnahmen und Prüfungen wird es nie gelingen, den Forderungsausfall komplett zu verhindern. Jeder Buchhalter kennt Fälle, in denen selbst solide Unternehmen mit guter Zahlungshistorie Liquiditätsprobleme bekommen haben. Damit ein Forderungsausfall eines Kunden das eigene Unternehmen nicht ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten bringt, können die Forderungen versichert werden.
Was deckt die Kreditversicherung ab?
Die Kreditversicherung ist eine Spezialversicherung, die von einigen großen Anbietern vertrieben wird. Versichert werden grundsätzlich alle Forderungen, die aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen entstanden sind. Die Kreditversicherer nehmen jedoch für große Risiken (= große Forderungen eines Versicherungsnehmers bei einem seiner Kunden) eine eigene Bonitätsprüfung vor. Diese benannten Forderungen (da sie vom versicherten Unternehmen namentlich beantragt werden müssen) werden mit einem beantragten Limit offener Forderungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Die unbenannten Forderungen sind pauschal ohne individuelle Prüfung versichert, wenn das Unternehmen einen normalen Geschäftsverlauf nachweisen kann und in der Regel eine positive Bonitätsauskunft vorliegt.
Die Grenze zwischen den benannten und unbenannten Forderungen wird individuell festgelegt (z. B. 5.000 EUR). Dabei zählt nur der offene Saldo, der zum Berichtsstichtag (i. d. R. das Monatsende) vorhanden ist. Überschreitet ein Kunde diesen Betrag bzw. das vom Versicherungsgeber genehmigte Limit, so muss dies sofort gemeldet werden. Für zusätzliche Forderungen besteht zunächst kein Versicherungsschutz, bis ein erhöhtes Limit genehmigt wird.
Die Grenzen des Versicherungsschutzes
Ein Versicherungsunternehmen hat verständlicherweise kein Interesse daran, nur die schlechten Kunden eines Unternehmens zu versichern. Diese fallen aus der Bonitätsprüfung heraus und können nur auf eigenes Risiko beliefert werden. Der Kreis der versicherten Forderungen kann i. d. R. regional (Inland, Ausland) begrenzt werden. Sichere Forderungen wie z. B. gegenüber der öffentlichen Hand lassen sich herausnehmen.
Der Schutz vor unerwarteten Forderungsausfällen muss mit einer Versicherungsprämie bezahlt werden, die je nach Branche, Schadensverlauf und Verhandlung unterschiedlich hoch ist. Sie bewegt sich jedoch i. d. R. im Promillebereich der versicherten Forderungen. Als weitere Belastung einer Versicherung wird oft die Einschränkung durch die strikten Bonitätsprüfungen empfunden. Hat die Versicherung nicht ausreichend Informationen über das zu versichernde Risiko, z. B. wenn der Schuldner keine Jahresabschlüsse zur Verfügung stellt, wird der Versicherungsschutz abgelehnt.
Als Vorteil ist zu verbuchen, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer nachgewiesenen Illiquidität des Schuldners meist 75 % der Forderung von der Versicherung erhält. Wichtiger ist jedoch, dass sich Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation mit einem höheren Risiko für die Versicherung schneller bemerkbar machen. Das versicherte Limit wird dann von der Versicherung reduziert, ein untrügliches Zeichen für notwendige Vorsicht bei der Belieferung.
Erhöhte Sicherheit im Auslandsgeschäft
Kleine und mittlere Unternehmen haben meist wenig Erfahrung mit Geschäften im Ausland und können die Forderungsrisiken dort nicht richtig einschätzen. Gleichzeitig bieten sich aufgrund der digitalen Vernetzung und der noch immer steigenden Globalisierung gerade dort wesentliche Chancen. Darum gibt es staatliche Hilfen zur Absicherung von Forderungen im Auslandsgeschäft. Die Exportkreditgarantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland durch den Versicherer Euler Hermes vorbereitet und betreut. Die erheblichen Kosten, die der Staat als Prämie verlangt, müssen in den Angebotspreis einkalkuliert werden. Wer Aktivitäten auf ihm unbekannte Märkte plant, sollte sich über diese Möglichkeit der Risikobegrenzung informieren (www.agaportal.de).
Eine solche Versicherung ersetzt allerdings nicht das Forderungsmanagement. Zum einen trägt der Staat nicht das gesamte Risiko, eine Selbstbeteiligung von 15 % ist das Minimum. Zum anderen verlangt Euler Hermes den Nachweis von vereinbarten Zahlungskonditionen auch im Auslandsgeschäft.