Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im Mahnwesen, und bieten damit dem Schuldner mehr oder weniger gute Ausreden, nicht (sofort) zahlen zu müssen.
Ein professionelles Forderungsmanagement – konsequent, wirksam und kundenfreundlich – ist ein "Muss" für jedes Unternehmen. Mit der Reduzierung von Forderungsausfällen steigt die eigene Liquidität, die z. B. für Investitionen dringend benötigt wird. Für Banken ist ein funktionierendes Forderungsmanagement ein wichtiges Rating-Kriterium. Der Beitrag gibt nützliche Hilfen zur Durchführung eines effizienten Forderungsmanagements.
Das "Thema" Vermeidung von Forderungsausfällen ist aktuell brisant und wird auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Täglich stellen Unternehmen Insolvenzanträge. Die Gründe sind vielfältig: Steigende Kosten, Umsatzeinbrüche, allgemeine Wirtschaftslage etc. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2024 um 13,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit seit Juni 2023 im 2-stelligen Bereich!
Einen Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger gem. § 187 InsO erfolgt erst am Ende des oft jahrelangen Insolvenzverfahrens. Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können aber nur stattfinden, sooft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Die "Insolvenzquote" besagt, wie viel Prozent ein Gläubiger auf den festgestellten Anteil der von ihm angemeldeten Forderung erhält; sie beträgt meist nicht mehr als 5 %, kann aber auch darunter liegen.
Aber auch "Verbraucherinsolvenzen" führen regelmäßig zu kompletten Forderungsausfällen. Im Juli 2024 gab es 6.690 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 18,0 % gegenüber Juli 2023.
Anträge auf Restschuldbefreiung und deren Bewilligung führen nach Ende der "Wohlverhaltensperiode" des Schuldners, der zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist Pflichten gem. §§ 195, 195a InsO hat, zum Erlass der restlichen Schulden. Relativ hohe Pfändungsfreibeträge führen dazu, dass während der "Wohlverhaltensperiode" meist auch nicht viel an die Gläubiger ausbezahlt werden kann. Je mehr Unterhaltsberechtigte der Schuldner hat, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.
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