Die Einstiegsgebühr ist das Entgelt für die Bereitstellung eines Unternehmenskonzepts, Know-how, Beratungen, Schulungen, Finanzierungsunterstützung usw. Da die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten usw. dem Franchisenehmer während der gesamten Vertragslaufzeit gestattet ist, muss die Einstiegsgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Erwirbt der Franchisenehmer zusätzlich Geräte, Waren, Maschinen usw., die in einem Gesamtpreis enthalten sind, sind diese aus dem Gesamtpreis herauszurechnen und als Sachanlagen auszuweisen.
Dieser Rechnungsabgrenzungsposten ist auf die Vertragslaufzeit verteilt abzuschreiben.
Einstiegsgebühr als Fanchisenehmer
Hans Groß wagt den Schritt in die Selbstständigkeit, indem er Franchisenehmer der X-Bäckerei-Kette GmbH wird. Der Franchisevertrag beginnt am 1.7.01 und endet nach 5 Jahren. Er verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Als Einstiegsgebühr überweist Hans Groß 25.000 EUR netto.
Folge:
Die Einstiegsgebühr ist als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über 5 Jahre aufzulösen. Aber zunächst werden alle Gebühren als Aufwand erfasst. In 01 ist nur die halbe AfA zu berücksichtigen.
Buchungsvorschlag: Zunächst Erfassung als Betriebsausgaben
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4901/6301 |
Franchisegebühren |
25.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
4.750 |
1200/1800 |
Bank |
29.750 |
Buchungsvorschlag: Erfassung als aktive Rechnungsabgrenzung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0980/1900 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
25.000 |
4901/6301 |
Franchisegebühren |
25.000 |
Buchungsvorschlag: Buchung am Jahresende
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4901/6301 |
Franchisegebühren |
2.500 |
0980/1900 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
2.500 |
Gewinnauswirkungen durch den aufzulösenden Rechnungsabgrenzungsposten
In den Jahren 02, 03, 04 und 05 ist der Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. jeweils 5.000 EUR aufzulösen und in 06 i. H. v. 2.500 EUR, was in den betreffenden Jahren eine entsprechende Gewinnminderung zur Folge hat.
Einstiegsgebühr ist aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Nicht selten wird die Einstiegsgebühr als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert und über die Laufzeit des Vertrags abgeschrieben. Das führt zwar zum gleichen Ergebnis, ist jedoch nicht ganz korrekt. Die Einstiegsgebühr ist kein immaterielles Wirtschaftsgut, da sie nicht übertragbar ist.