(1) Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.

 

(2) In der Vermögensrechnung (Bilanz) sind mindestens die in Abs. 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

 

(3) Aktivseite:

 

1.

Anlagevermögen

 

1.1

immaterielle Vermögensgegenstände

1.1.1

Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte

1.1.2

geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse

1.1.3

[1]geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

 

1.2

Sachanlagen

1.2.1

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

1.2.2

Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

1.2.3

Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen

1.2.4

Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung

1.2.5

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.2.6

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

 

1.3

Finanzanlagen

1.3.1

Anteile an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen[2]

1.3.2

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

1.3.3

Beteiligungen

1.3.4

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

1.3.5

Wertpapiere des Anlagevermögens

1.3.6

sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)

 

1.4

sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen

 

2

Umlaufvermögen

 

2.1

Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

 

2.2

fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren

 

2.3

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.3.1

Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

2.3.2.

Forderungen aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben, Umlagen

2.3.3

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.3.4

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen

2.3.5

sonstige Vermögensgegenstände

 

2.4

flüssige Mittel

 

3.

Rechnungsabgrenzungsposten

 

4.

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

 

(4) Passivseite:

 

1.

Eigenkapital

 

1.1

Netto-Position

 

1.2

Rücklagen, Sonderrücklagen, Stiftungskapital

1.2.1

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.2.2

Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

1.2.3

Sonderrücklagen

1.2.4

Stiftungskapital

 

1.3

Ergebnisverwendung

1.3.1

Ergebnisvortrag

 

1.3.1.1

ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren

 

1.3.1.2

außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren

1.3.2

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

 

1.3.2.1

ordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

 

1.3.2.2

außerordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

 

2.

Sonderposten

 

2.1

Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge

2.1.1

Zuweisungen vom öffentlichen Bereich

2.1.2

Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich

2.1.3

Investitionsbeiträge

 

2.2

Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

2.3

Sonderposten für Umlagen nach § 50 Abs. 3 des Hessischen[3] Finanzausgleichsgesetzes

 

2.4

sonstige Sonderposten

 

3.

Rückstellungen

 

3.1

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

3.2

Rückstellungen für Umlageverpflichtungen nach dem Hessischen[4] Finanzausgleichsgesetz und für Verpflichtungen im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen

 

3.3

Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien

 

3.4

Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten

 

3.5

sonstige Rückstellungen

 

4.

Verbindlichkeiten

 

4.1

Verbindlichkeiten aus Anleihen davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr

 

4.2

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr

4.2.1

gegenüber Kreditinstituten davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr

4.2.2

gegenüber öffentlichen Kreditgebern davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr

4.2.3

gegenüber sonstigen Kreditgebern davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr

 

4.3

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung

 

4.4

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

 

4.5

Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen, Investitionsbeiträgen

 

4.6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

4.7

Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben

 

4.8

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen

 

4.9

sonstige Verbindlichkeiten

 

5.

Rechnungsabgrenzungsposten.

[1] Eingefügt durch Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung. Anzuwenden ab 05.03.2024.
[2] Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung. Anzuwenden ab 14.09.2021.
[3] Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung. Anzuwenden ab 14.09.2021.
[4] Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung. Anzuwenden ab 14.09.2021.

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