Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 156
Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kategorie "integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen", eine Finanzierungskategorie, die Ertragsteuern und die aufgegebenen Geschäftsbereiche untergliedert werden.
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Erlöse |
betriebliche Kategorie |
- |
operative Aufwendungen |
= |
betrieblicher Gewinn/Verlust |
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+/- |
anteiliger Gewinn/Verlust aus integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
= |
betrieblicher Gewinn/Verlust und Erträge und Aufwendungen aus integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
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+/- |
anteiliger Gewinn/Verlust aus nicht integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
investive Kategorie |
+/- |
Erträge und Aufwendungen aus (sonstigen) Investments |
= |
Gewinn/Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern |
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+/- |
Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten |
Finanzierungskategorie |
-/(+) |
Aufwendungen (und Erträge) aus Finanzierungsaktivitäten |
-/(+) |
Zinsaufwendungen (und -erträge) aus sonstigen Schulden |
= |
Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern |
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-/(+) |
(Ertrag-)Steueraufwand (bzw. -ertrag) |
Ertragsteuern |
+/- |
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 5) |
aufgegebene Geschäftsbereiche |
= |
Periodenergebnis |
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Abb. 11: GuV-Struktur nach ED-IFRS X
Rz. 157
In die betriebliche Kategorie sind die Erträge und Aufwendungen aus den Hauptgeschäftstätigkeiten der Bericht erstattenden Einheit (im Folgenden Unternehmen) einzuordnen.
Wegen bereits mehrerer unternommener, letztlich jedoch nicht erfolgreicher Versuche „betriebliche Aktivitäten“ bzw. das „Ergebnis der Betriebstätigkeit“ branchenübergreifend zu definieren und der Tatsache, dass Unternehmen mehrere Hauptgeschäftstätigkeiten haben können, verzichtet ED-IFRS X. 46 auf eine (Positiv-)Definition der Hauptgeschäftstätigkeiten; aus diesem Grund wird die betriebliche Kategorie als Residualkategorie abgegrenzt. Daher sind der betrieblichen Kategorie alle Erträge und Aufwendungen zuzuordnen, welche weder in der investiven, der Finanzierungskategorie, noch unter den integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, den Ertragsteuern oder unter den aufgegebenen Geschäftsbereichen auszuweisen sind.
Rz. 158
Die assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sollen künftig generell (d. h. auch im sonstigen Gesamtergebnis sowie in Bilanz und Kapitalflussrechnung) untergliedert werden in solche, welche in die Hauptgeschäftstätigkeiten des Unternehmens derart eingebettet sind, dass sie keine Rückflüsse generieren, welche eigenständig und weitestgehend unabhängig von den Ressourcen des Unternehmens sind (integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen), und solche, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den Vermögenswerten des Unternehmens Rückflüsse erwirtschaften (nicht integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen). Dieser Untergliederung folgend werden die Ergebnisbeiträge (anteilige Gewinne/Verluste, Wertminderungen und -aufholungen sowie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der Anteile an diesen Unternehmen) aus beiden Typen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen getrennt dargestellt. Wegen ihrer Abhängigkeit von den betrieblichen Tätigkeiten werden die Ergebnisbeiträge der integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen unmittelbar nach dem betrieblichen Gewinn/Verlust angeordnet und mit letztgenanntem zum Zwischenergebnis „betrieblicher Gewinn/Verlust und Erträge und Aufwendungen aus integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen“ zusammengefasst.
Rz. 159
Die investive Kategorie enthält die direkt zurechenbaren Erträge und Aufwendungen aus (sonstigen) Investments, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens Rückflüsse für das Unternehmen erwirtschaften. Hierzu gehören zum einen die Ergebnisbeiträge aus den nicht integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen. Zum anderen sind hierunter grundsätzlich Erträge und Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen solcher aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten), Erträge und Aufwendungen aus als Finanzinvestitionen gehaltenen Investitionen sowie Erträge und Aufwendungen aus spekulativen Investments auszuweisen, beispielsweise Investments in Kunstwerke oder frei stehende Finanzderivate. Sofern jedoch eine der Hauptgeschäftstätigkeiten des Unternehmens das Investment in die vorstehend genannten Vermögenswerte ist (z. B. Immobilienunternehmen, Versicherungsunternehmen), so sind die hieraus resultierenden Erträge u...