Herr Huber ermittelt seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung. Er betreibt einen gewerblichen Grundstückhandel, weil er innerhalb von 5 Jahren die sogenannte Drei-Objekt-Grenze überschritten hat. Herr Huber hatte in diesem Zeitraum verschiedene bebaute und unbebaute Grundstücke erworben. Ein bebautes Grundstück, das er im Jahr 01 für 320.000 EUR einschließlich der Nebenkosten erworben hat, veräußert er im Jahr 03 für 400.000 EUR.
Buchung des Einkaufs im Jahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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1372/1487 | Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG | 320.000 | 1200/1800 | Bank | 320.000 |
Buchung des Verkaufs im Jahr 03:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 400.000 | 8850/4869 | Erlöse aus Verkäufen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG | 400.000 |
Da das Grundstück mit dem Verkauf aus dem Umlaufvermögen ausscheidet, gehört es nicht mehr in den Warenbestand. D. h., der Bestand (Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG) muss entsprechend gemindert und als Aufwand erfasst werden.
Buchung der Bestandsveränderung im Jahr 03:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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8980/4800 | Bestandsveränderung – fertige Erzeugnisse | 320.000 | 1372/1487 | Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG | 320.000 |
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