Dieser grobe Überblick zeigt, dass für den Ernstfall die Hoffnungen auf Ersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche nicht zu hoch geschraubt werden dürfen. Im Hinblick auf die eher durchwachsenen Aussichten auf Wiedergutmachung durch die öffentliche Hand sollte auch in diesem Bereich verstärkt auf private Vorsorge gesetzt werden.

 
Praxis-Tipp

Elementarschadenversicherung

Neben der Möglichkeit besonderer baulicher Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums sollte der Grundbesitzer seinen Versicherungsschutz überprüfen. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung könnte eine sog. Elementarschadenversicherung[1] zukünftig für ruhigeren Schlaf sorgen. Nahezu alle Gebäude in Deutschland sind gegen Überschwemmungen versicherbar. Freilich richten sich die Prämien für die Abdeckung des Risikos nach der jeweiligen Gefährdungsstufe.[2]

Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko

Grundsätzlich richten sich die Versicherer bei Hochwasserschadensversicherungen nach dem "Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken" (kurz ZÜRS) des Branchenverbands GDV. Dieses unterscheidet 4 Zonen. Nur 1,5 % oder 335.000 Adressen in Deutschland liegen dabei in den Zonen 3 und 4, in denen sich Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren oder mindestens einmal in 10 Jahren ereignen. Der GDV erweitert aktuell die ZÜRS-Zonen um 3 Starkregen-Gefährdungsklassen, die Gebäude nach Kuppen-, Mittelhang- oder Tal- und Bachlage unterscheiden.[3]

Auf politischer Ebene wird sogar die Einführung einer Pflichtversicherung erwogen.

[1] Dazu ausführlich Elementarschadenversicherung.
[2] Dazu Mertes, VW (Versicherungswirtschaft) S1/2014, S. 32.
[3] FAZ v. 30.7.2021.

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