Bei einem Erwerb innerhalb der EU fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Vielmehr unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a UStG der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass für Waren, Maschinen und andere Gegenstände, die der Unternehmer aus einem anderen EU-Land bezieht, im Inland die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann diese Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Der Vorgang muss gebucht werden, auch wenn sich Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug aufheben.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a UStG liegt vor, wenn ein Gegenstand geliefert wird
- aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats,
durch einen Unternehmer an einen Abnehmer, der
- Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder
- eine juristische Person ist und nicht Unternehmer oder nicht für das Unternehmen erwirbt
- und der Lieferer aus dem anderen EU-Mitgliedsstaat nach dortigem Recht kein Kleinunternehmer ist.
Unentgeltliche Vorgänge, wie Geschenke und Warenproben, sind keine innergemeinschaftlichen Erwerbe.
Wareneinkauf in Dänemark
Herr Huber erwirbt in Dänemark Waren für 4.000 EUR. Der dänische Unternehmer stellt ihm die Waren für 4.000 EUR ohne dänische Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsatzbesteuerung findet dann in Deutschland statt. Für die Verbuchung des Wareneinkaufs, Umsatzsteuer und Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb in Höhe von (4.000 EUR × 19 % =) 760 EUR gibt es verschiedenen Möglichkeiten.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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3200/5200 | Wareneingang | 4.000 | 1200/1800 | Bank | 4.000 |
1574/1404 | Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % | 760 | 1774/3804 | Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % | 760 |
SKR 04:
Für den Bereich des Wareneingang gibt es spezielle DATEV-Konten, bei denen bei Wareneinkäufen aus einem anderen EU-Land die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch erfasst und berechnet werden.
Konto SKR 03/04/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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3425/5425 | Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer | 4.000 | 1200/1800 | Bank | 4.000 |
Diese Buchung, bei der die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch ermittelt werden, ist nicht möglich, wenn Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus einem anderen EU-Land erworben werden. Hier ist es immer erforderlich, dass der Gegenstand dem entsprechenden Anlagekonto zugeordnet wird.
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