Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Erwerb aus anderem EU-Land
- Erwerbsschwelle
- Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
1774 |
3804 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
|
|
1574/1404 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3425 |
5425 |
|
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer |
3420 |
5420 |
|
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1772 |
3802 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1572 |
1402 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ohne Vorsteuerabzug |
1779 |
3809 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bucht der Unternehmer auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 %" 1774 (SKR 03) bzw. 3804 (SKR 04).
Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %" 1574 (SKR 03) bzw. 1404 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
|
an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf einer Maschine in Österreich
Herr Huber erwirbt eine Maschine im Wert von 20.000 EUR netto ohne Umsatzsteuer von einem Händler in Österreich. Der österreichische Unternehmer liefert die Maschine umsatzsteuerfrei nach Deutschland.
Herr Huber muss diesen innergemeinschaftlichen Erwerb |
|
mit 19 % versteuern, das sind 20.000 EUR × 19 % = |
3.800 EUR |
Da Herr Huber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, |
|
kann er diesen Betrag von |
3.800 EUR |
gleichzeitig als Vorsteuer abziehen |
_________ |
Per Saldo verbleibt für Herrn Huber eine Zahllast von |
0 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
20.000 |
1200/1800 |
|
Bank 20.000 |
1574/1404 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
3.800 |
1774/3804 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
3.800 |
Der erwerbende Unternehmers ist umsatzsteuerlich nicht belastet
Mit der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird dasselbe Ergebnis erreicht, wie bei einem Erwerb in Deutschland, bei dem der Erwerber die Umsatzsteuer an den Lieferanten zahlt und diesen Betrag als Vorsteuer wieder abzieht. Die Belastung des erwerbenden Unternehmers beträgt in beiden Fällen 0 EUR.
3 Innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG
Bei einem Erwerb innerhalb der EU fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Vielmehr unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a UStG der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass für Waren, Maschinen und andere Gegenstände, die der Unternehmer aus einem anderen EU-Land bezieht, im Inland die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann diese Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Der Vorgang muss gebucht werden, auch wenn sich Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug aufheben.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a UStG liegt vor, wenn ein Gegenstand geliefert wird
Unentgeltliche Vorgänge, wie Geschenke und Warenproben, sind keine innergemeinschaftlichen Erwerbe.
Wareneinkauf in Dänemark
Herr Huber erwirbt in Dänemark Waren für 4.000 EUR. Der dänische Unternehmer stellt ihm die Waren für 4.000 EUR ohne dänische Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsatzbesteuerung findet dann in Deutschland statt. Für die Verbuchung des Wareneinkaufs, Umsatzsteuer und Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb in Höhe von (4.000 EUR × 19 % =) 760 EUR gibt es verschiedenen Möglichkeiten.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3200/5200 |
Wareneingang |
4.000 |
1200/1800 |
Bank |
4.000 |
1574/1404 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
760 |
1774/3804 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
760 |
SKR 04:
Für den Bereich des Wareneingang gibt es spezielle DATEV-Konten, bei denen bei Wareneinkäufen aus einem anderen EU-Land die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus d...