Die so ermittelten Kosten sind dann um einen betriebs- oder branchenüblichen Gewinnzuschlag zu erhöhen.

Es handelt sich häufig um Routinedienstleistungen, so dass auf die OECD-Guidelines ab 2017 Kapitel VII, Teil D mit den Ausführungen zu den Low Value Adding Services (LVAS) zurückgegriffen werden kann. Regelfall ist dann ein Aufschlagssatz von 5 %. Die Grundsätze werden auch von der deutschen Finanzverwaltung in den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise akzeptiert.[1]

Eine Routinedienstleistung mit geringer Wertschöpfung[2] ist eine Dienstleistung, die von einem oder mehreren Mitgliedern einer multinationalen Unternehmensgruppe im Auftrag eines oder mehrerer anderer Gruppenmitglieder ausgeübt wird, und

  1. die einen unterstützenden Charakter aufweist,
  2. die nicht Gegenstand der Haupttätigkeit der multinationalen Unternehmensgruppe im Außenverhältnis zu Dritten ist,
  3. zu deren Erbringung weder einzigartige noch wertvolle immaterielle Werte verwendet oder geschaffen werden,
  4. die für den Leistenden weder mit der Übernahme oder der Kontrolle wesentlicher Risiken verbunden ist noch die Entstehung wesentlicher Risiken zur Folge hat.

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