Bei der Inzahlungnahme handelt es sich üblicherweise um einen Tausch mit Wertausgleich in bar. Bei einer Inzahlungnahme zwischen Kaufleuten sind beide Teile dieses Geschäfts i. d. R. umsatzsteuerpflichtige Vorgänge (Ausnahme: Differenzbesteuerung).[1]
Achten Sie insbesondere bei Inzahlungnahme eines Fahrzeugs durch den Autohändler auf den ausgestellten Beleg: Der korrekte umsatzsteuerliche Rechnungsausweis entscheidet über die Inanspruchnahme der Vorsteuer. Bei falscher Ausstellung oder stillschweigender Verrechnung der Inzahlungnahme und Rechnung nur über den Restbetrag kann es passieren, dass
- der Autohändler die Differenz nachversteuern muss, da der Verkaufspreis nach dem Umsatzsteuergesetz tatsächlich höher lag,
- auch der Käufer Umsatzsteuer auf die Inzahlungnahme seines Altfahrzeugs nachzahlen muss,
ohne dass zunächst eine Seite einen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe geltend machen kann (keine Rechnung mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis vorhanden).
Am sichersten gehen beide Unternehmer mit der Ausstellung von getrennten Rechnungen über den Verkauf des Neuwagens und den Verkauf des Altfahrzeugs.
Inzahlungnahme Anlagegut
Inzahlungnahme eines gebrauchten Firmen-Pkw über netto 20.000 EUR (Buchgewinn); der Zugang des Neuwagens wurde bereits zum (verminderten) Barpreis von 20.000 EUR gebucht:
ursprünglicher Kaufpreis Neuwagen netto | 40.000 EUR |
Inzahlungnahme Altfahrzeug | 20.000 EUR |
Restkaufpreis Neuwagen netto | 20.000 EUR |
Hier sind zur korrekten buchhalterischen Abbildung zusätzlich sowohl ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös für den Altwagen i. H. v. netto 20.000 EUR (Inzahlungnahme) als auch weitere Anschaffungskosten des Neuwagens i. H. v. netto 20.000 EUR nachzubuchen.
Nachbuchungen Inzahlungnahme und Anschaffung Neuwagen
Buchungsvorschlag SKR 03/04:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0320/ 0520 |
Pkw | 20.000 | 8829/ 4849 |
Erlöse aus Anlageverkäufen | 20.000 |
1576/ 1406 |
Vorsteuer | 3.800 | 1776/ 3806 |
Umsatzsteuer | 3.800 |
Erlös Altfahrzeug netto | 20.000 EUR |
ermittelter Buchwert Altfahrzeug | 15.000 EUR |
Buchgewinn | 5.000 EUR |
Zusätzlich ist der Buchwertabgang des Firmen-Pkw (Buchgewinn) zu erfassen:
Buchungsvorschlag SKR 03/04:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2315/ 4855 |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Buchgewinn) | 15.000 | 0320/ 0520 |
Pkw | 15.000 |
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