Das Bundesamt für Logistik und Mobilität[2] [Bis 08.03.2023: Güterverkehr] überwacht die Einhaltung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Vorschriften nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d und Absatz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
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