Eine geleistete Anzahlung an einen Lieferanten in einem Krisengebiet kann ihren Wert verloren haben.

Es ist zu prüfen,

  • wie wahrscheinlich die Erfüllung des Vertrags durch den Kreditor ist oder
  • ob eine Rückerstattung erwartet werden kann.

Entsprechend muss der Wert der Anzahlung verringert werden. Die Vorgehensweise entspricht dabei der Wertberichtigung auf Forderungen.

Das Unternehmen wird auch Einkäufe im Ausland oft gegen Akkreditiv durchführen. Der Kaufpreis wird dann von der Bank gezahlt, wenn der Verkäufer entsprechende Dokumente wie Abnahmeprotokolle und Übergabescheine an den Frachtführer vorlegt. Das Risiko geht dann mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Wenn die Übergabe an den Frachtführer stattgefunden hat und dann die Krise entsteht, kann u. U. die Lieferung nicht mehr erfolgen. Die Ware ist vielleicht untergegangen, Transportwege sind zerstört.

Den Schaden trägt in diesen Fällen das Unternehmen als Käufer. In der Buchhaltung müssen die entsprechenden Positionen in der Bilanz (Vorräte, Sachanlagen, …) angepasst werden. Ein Verlust entsteht. Es empfiehlt sich, eine Transportversicherung für solche Schäden abzuschließen.

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