Überblick

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Lieferanten. Dieser Beitrag zeigt auf, wie LkSG-konforme, wirkungsvolle und wirksame Klauseln mit Lieferanten vereinbart werden können und auch, welche Klauseln unzulässig sind. Dabei wird auf einzelne flankierende Klauseln eingegangen, etwa auf Weitergabeklauseln, Auditierungsklauseln und Klauseln zu Abhilfemaßnahmen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Sanktionen denkbar sind bei Verstößen seitens des Lieferanten.

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