Alle weiteren im Zusammenhang mit der Maut angefallenen Kosten (z. B. Informationsbeschaffung, Kosten für Ersatzfahrzeugkarten oder Umbuchungen bei Kennzeichenwechsel) stellen sofort abziehbare Betriebsausgaben dar und sind den entsprechenden Konten (Personal, Kfz, sonstige Kosten) zu belasten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?