Praxis Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Geschäftsbauten | 0090 | 0240 | ||
Fremdleistungen/Fremdarbeiten | 4909 | 6303 |
So kontieren Sie richtig!
Sind Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts entstanden, erfolgt die Buchung auf das jeweilige Sachanlagenkonto, z. B. auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090/0240 (SKR 03/04) als sogenannte Anschaffungsnebenkosten. Die Maklergebühren wirken sich damit – ebenso wie die Anschaffungskosten – lediglich über die jährliche Abschreibung gewinnmindernd aus.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Kreditorenkonto.
Erfolgt die Berechnung einer Maklergebühr auf den Erwerb eines unbebauten Grundstücks, sind die Gebühren ebenso auf die Anschaffungskosten des unbebauten Grund und Bodens zu buchen.
Buchungssatz:
Geschäftsbauten |
an Kreditorenkonto |
Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Büroräumen entstandene Maklergebühren können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil kein aktivierungspflichtiger Vorgang vorliegt. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Fremdleistungen/Fremdarbeiten" 4909/6303 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Fremdleistungen/Fremdarbeiten |
an Kreditoren |
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