Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bestehen Offenlegungspflichten. Je größer die Gesellschaft, desto mehr Unterlagen sind einzureichen. Die Übersicht zeigt die jeweiligen Offenlegungspflichten je nach Größenklasse gemäß §§ 267, 267a HGB (kleinst, klein, mittel oder groß).

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