Überblick

In der Hauptsache wurde durch eine nationale Umsetzung von DAC 7 mittels des zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, kurz PStTG, eine Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich spezifische Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter sowie der steuerlichen Bewertung der realisierten Transaktionen ermöglichen. Welche steuerstrafrechtlichen Implikationen & Co. sich hieraus für digitale Plattformbetreiber & Co. ergeben, ist aus Sicht der besonderen Notifikationspflicht nach DAC 7 kritisch zu betrachten.

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