Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein E-Bike (UVP 3.299,99 EUR), das verkehrsrechtlich nicht als Kfz gilt und das er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber least das Dienstrad bei einer Leasingfirma und übernimmt auch die Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR monatlich für den Arbeitnehmer.
Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil und welche Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge fallen an?
Ergebnis
Berechnung des geldwerten Vorteils:
UVP | 3.299,99 EUR |
Davon 1/4 | 825,00 EUR |
Betrag auf volle 100 EUR abgerundet | 800,00 EUR |
Geldwerter Vorteil (1 %) | 8,00 EUR |
Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz ist, sind steuer- und beitragsfrei. Die Steuer- und Beitragsfreiheit umfasst auch die vom Arbeitgeber übernommenen Versicherungsbeiträge.
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