Vielfach werden Pkw geleast statt gekauft. Erfolgt die bilanzielle Zuordnung des Leasinggegenstandes lt. Leasingerlass beim Leasinggeber, hat dieser den Pkw in seiner Bilanz zu bilanzieren und den Buchwert fortzuentwickeln. Der Leasingnehmer zahlt die Leasingraten. Je nachdem, wie der Unternehmer den Pkw seinem ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen zuordnet, kann er die Leasingraten als Betriebsausgaben abziehen und die hierauf entfallende Vorsteuer absetzen.
Erfolgt die betriebliche Nutzung des Leasingfahrzeugs zu mehr als 50 % kann für den privaten Nutzungsanteil die 1 %-Regelung geltend gemacht werden.
Leasing eines Firmen-Pkw
Unternehmer Schnell hat für sein Unternehmen im Jahr 01 (im April) einen Pkw geleast. Für das Leasingfahrzeug zahlt er monatlich 500 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die monatliche Leasingrate wird jeweils zum 15. eines Monats von seinem betrieblichen Bankkonto abgebucht. Unternehmer Schnell nutzt den Pkw zu 75 % für betriebliche Fahrten und zu 25 % für private Fahrten. Den Nachweis über die Verwendung des Pkw für betriebliche und private Fahrten führt Unternehmer Schnell über ein Fahrtenbuch.
Im Jahr 01 sind Unternehmer Schnell folgende Kosten – neben den Leasingraten – entstanden:
Entstandene Kosten |
Kosten mit Vorsteuerabzug |
Kosten ohne Vorsteuerabzug |
Reparaturen |
1.000 EUR |
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Instandhaltung |
500 EUR |
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Benzin |
2.000 EUR |
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Versicherung |
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1.000 EUR |
KfZ-Steuer |
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400 EUR |
Gesamtkosten |
3.500 EUR |
1.400 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4570/6560 |
Mietleasing KfZ |
500 |
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|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
95 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
Für Elektrofahrzeuge separate, individuelle Konten anlegen
Handelt es sich bei dem Leasingfahrzeug um ein Elektrofahrzeug, sind hierfür die gesonderten Konten 4575/6565 (SKR 03/04) zu bebuchen.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4510/7685 |
KfZ-Steuer |
400 |
|
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4520/6520 |
KfZ-Versicherung |
1.000 |
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4530/6530 |
laufende KfZ-Kosten |
3.500 |
|
|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer |
665 |
1200/1800 |
Bank |
5.565 |
Der Unternehmer muss den Anteil, der auf die 25 %-ige Privatnutzung des Leasingfahrzeugs entfällt und damit auf nicht unternehmerische Zwecke über eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG versteuern. Die Verbuchung der unentgeltlichen Wertabgabe erfolgt jedoch nur, wenn der Unternehmer nicht schon bereits unterjährig die Kosten für das Leasingfahrzeug um 25 % gekürzt hat. Dies gilt ebenso für den Vorsteuerabzug.
Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe sind die Ausgaben, die für das Leasingfahrzeug anfallen, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.
Entstandene Kosten |
ertragsteuerliche Betrachtung |
umsatzsteuerliche Betrachtung |
Leasingraten (mit Vorsteuerabzug) ab April |
4.500 EUR |
4.500 EUR |
lfd. Kosten mit Vorsteuerabzug |
3.500 EUR |
3.500 EUR |
lfd. Kosten ohne Vorsteuerabzug |
1.500 EUR |
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Bemessungsgrundlage f. unentgeltliche Wertabgabe |
9.500 EUR |
8.000 EUR |
Umsatzsteuer 25 % von 8.000 EUR |
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2.000 EUR |
darauf entfallende Umsatzsteuer 19 % |
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380 EUR |
Einkommensteuer 25 % von 9.500 EUR |
2.375 EUR |
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zzgl. Umsatzsteuer auf unentgelt. Wertabgabe |
380 EUR |
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zu buchende Entnahme |
2.755 EUR |
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Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1880/2130 |
unentgeltliche Wertabgabe |
2.755 |
8921/4645 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (KfZ-Nutzung) |
2.375 |
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8924/4639 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (KfZ-Nutzung) |
380 |