Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Arbeitnehmer 4660 6650   sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand 4666 6660   sonstige betriebliche Aufwendungen
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Lohn und Gehalt

So kontieren Sie richtig!

Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Mautgebühren, die Beförderungskosten für Gepäck usw. Der Arbeitgeber bucht die Nebenkosten, die er seinem Arbeitnehmer erstattet hat auf das Konto "Reisekosten Arbeitnehmer" 4660 (SKR 03) bzw. 6650 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Reisekosten Arbeitnehmer

an Bank

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