Hans Groß stellt seinen 10 Arbeitnehmern monatlich je 15 Restaurantschecks zu je 6,50 EUR zur Verfügung. Die bis zum Jahresende gültigen Schecks konnten bei einer Vielzahl von Annahmestellen (Restaurants, Supermärkte) für Mahlzeiten oder für zum direkten Verbrauch bestimmte Lebensmittel eingelöst werden. Im Januar 03 teilte Hans Groß Restaurantschecks im Gesamtwert von 975 EUR aus.
Unter Berücksichtigung des Sachbezugswerts 2024 i. H. v. 4,13 EUR übersteigt der Wert des Restaurantschecks diesen um 2,37 EUR. Da der übersteigende Wert aber nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist statt des Verrechnungswerts des Gutscheins (6,50 EUR) der Sachbezugswert (4,13 EUR) anzusetzen. Es ergibt sich daher folgender Sachbezugswert: 15 Arbeitstage × 4,13 EUR Sachbezugswert × 10 Arbeitnehmer = 619,50 EUR. Im Sachbezugswert ist Umsatzsteuer i. H. v. 98,91 EUR enthalten:
Buchungsvorschlag – Einkauf der Gutscheine:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontobezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontobezeichnung | Betrag |
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4946/6822 | Freiwillige soziale Leistung | 819,33 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 155,67 | 1200/1800 | Bank | 975,00 |
Buchungsvorschlag – Ausgabe der Gutscheine:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontobezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontobezeichnung | Betrag |
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4145/6060 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig | 619,50 | 8595/4945 | Sachbezüge 19 % USt (Waren) | 520,59 |
1776/3806 | Umsatzsteuer | 98,91 |
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