Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren war in vielen Unternehmen eine zunehmende sektorale und regionale Diversifizierung zu verzeichnen. Im Rahmen der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden allerdings Bereiche aggregiert, die über ganz unterschiedliche spezifische Chancen und Risiken verfügen. Aus Sicht der Konzernabschlussadressaten ist dies wenig befriedigend, da die unterschiedliche Entwicklung in einzelnen Bereichen und Geschäftsfeldern eine externe Beurteilung erschwert.
Abhilfe schafft die Segmentberichterstattung, die wesentliche Zahlen des konsolidierten Abschlusses nach Segmenten aufgliedert und so einen tieferen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens bzw. Konzerns und damit in die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder erlaubt; dies führt auch zu einer Erhöhung der Transparenz. Damit stellt die Segmentberichterstattung entscheidungsrelevante Informationen für die Anteilseigner und potenziellen Investoren bereit.
Seit dem 1.1.2021 gilt DRS 28 zur Segmentberichterstattung: "Ausgangsbasis für die Segmentierung sind die nach dem Management Approach abgegrenzten operativen Segmente des Konzerns. Die Segmentierung ergibt sich somit aus der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns."
1 Segmentberichterstattung nach HGB
1.1 Gesetzliche Grundlage der Segmentberichterstattung
Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kann der Konzernabschluss nach HGB um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Es handelt sich zunächst also um einen freiwilligen (eigenen) Bestandteil des Konzernabschlusses, Ausnahme bildet die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten gemäß § 285 Nr. 4 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Genauere Angaben zu Inhalt und Aufbau der Segmentberichterstattung sind im HGB jedoch nicht enthalten. Die Anforderungen werden stattdessen durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 28 i. d. F. v. 1.1.2021 spezifiziert, der sich am Management Approach orientiert. DRS 28 lehnt sich stark an die internationalen Regelungen des IFRS 8 und des SFAS 131 an.
1.2 Abgrenzung der Segmente
Die Abgrenzung der Segmente gemäß DRS 28 erfolgt konsequent nach der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Unternehmens (management approach, DRS 28.8), d. h. es handelt sich um eine Finanzberichterstattung, welche die Einschätzungen und Beurteilungen der Konzernleitung vermittelt. Entsprechend diesem Prinzip sind die operativen Segmente nach denselben Kriterien zu bilden, nach denen die Unternehmensleitung ihren Betrieb in Teileinheiten gliedert. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die interne organisatorische Differenzierung schon weitgehend an den unterschiedlichen Chancen und Risiken der Unternehmensaktivitäten orientiert. In nahezu allen Fällen kommt es folglich zu einer Segmentierung nach
- Produkten oder
- geografischen Gesichtspunkten.
In DRS 28.16 und 28.17 sind Abgrenzungsmerkmale für produktorientierte sowie für geografische Segmente dargestellt.
Kosten- und Zeitgründe sprechen ebenfalls für diesen Ansatz, da die interne Finanzberichterstattung die erforderlichen Daten bereits enthält. Allerdings ist zu hinterfragen, ob dadurch in jedem Fall eine Vergleichbarkeit mit anderen Konzernen gewährleistet ist.
Der Prozess zur Abgrenzung der produktorientierten bzw. geografischen Segmente kann in folgende Schritte eingeteilt werden:
- Identifizierung von Segmenten,
- Zusammenfassung von Segmenten.
1.2.1 Identifizierung von Segmenten
DRS 28.8 definiert ein operatives Segment als Teil eines Konzerns,
- der geschäftliche Tätigkeiten entfaltet, die potenziell oder tatsächlich zu externen bzw. intersegmentären Umsatzerlösen oder vergleichbaren Erträgen führen,
- für welchen eigenständige Finanzinformationen vorliegen und
- der regelmäßig von der Konzernleitung zum Zwecke der Konzernsteuerung wirtschaftlich beurteilt wird.
Dabei kann sich ein operatives Segment wie dargestellt an Produkten und/oder geografischen Kriterien ausrichten.
Ein produktorientiertes Segment ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der sich anhand gleicher oder ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen von anderen Unternehmensteilbereichen abgrenzen lässt.
Als Abgrenzungsmerkmale für produktorientierte Segmente nennt DRS 28.16 die Gleichartigkeit von
- Produkten und/oder Dienstleistungen;
- Produktions- und/oder Distributionsprozessen;
- Kundengruppen;
- Methoden des Vertriebs und/oder der Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen;
- Besonderheiten der Geschäftszweige (z. B. für Banken, Versicherungen oder Staatsbetriebe).
Unter einem geografischen Segment wir...