Verzichtet ein Arbeitnehmer ab dem 24.2.2022 auf Teile des Lohns zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer steuerbegünstigten Einrichtung oder zugunsten eines vom Ukranine-Krieg geschädigten Beschäftigten des Unternehmens oder Geschäftspartners, sind diese Lohnteile steuerfrei gestellt.[1]

[1] BMF, Schreiben v. 17.3.2022, IV C 4 – S 2223/19/10003, BStBl 2022 I S. 330.

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