Wo die Probleme sind:

  • Buchung des Zuschusses
  • Berücksichtigung der Vorsteuer
  • Entgelt von dritter Seite

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Vermögensgegenstände- Restlaufzeit bis 1 Jahr 1501 1301   Sonstige Vermögensgegenstände
Gas, Wasser, Strom 4240 6325   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge 8605 4830   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Die hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung Ende 2022 verschiedene Maßnahmen zur Energiekostendämpfung verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die sog. Strompreisbremse (vgl. Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2512)). Dadurch wird der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr bei 40 Cent/kWh brutto begrenzt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent/kWh für 70 % des prognostizierten Verbrauchs. Umgesetzt wird die Preisdeckelung durch die Gewährung eines "Entlastungsbetrags Strom" auf der Jahresabrechnung der Letztverbraucher. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Verbuchung des Entlastungsbetrags Strom beim Letztverbraucher.

 

Buchungssatz:

Gas, Strom, Wasser

an Sonstige betriebliche Erträge

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der Strompreisbremse

Unternehmer Meyer handelt mit Computern und Computerzubehör. Für sein Ladenlokal bzw. Geschäftssitz hat er von seinem Energieversorgungsunternehmen am 15.4.2023 die Jahresabrechnung 2022/23 über den Stromverbrauch für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 (12 Monate) mit folgenden Daten erhalten:

 
    1.4.2022-31.3.2023 (12 Monate)
  Preis für den bezogenen Strom netto 1.440,00 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 273,60 EUR
= Preis für den bezogenen Strom brutto 1.713,60 EUR
- Entlastungsbetrag Strom 210,00 EUR
- Abschlagszahlungen 1.728,00 EUR
= Erstattung (-)/Nachzahlung (+) -224,40 EUR

Die Jahresabrechnung 2022/23 enthält eine detaillierte Darstellung des Stromverbrauchs und nimmt eine Aufteilung des Stromverbrauchs (Nettobetrag) auf die Jahre 2022 und 2023 vor. Auf dieser Basis kann Unternehmer Mayer den Stromverbrauch für jedes Geschäftsjahr getrennt buchen.

Der "Entlastungsbetrag Strom" (sog. Strompreisbremse) wird nur für das Jahr 2023 gewährt und entfällt daher komplett auf das Jahr 2023. Insgesamt ergibt sich folgende Aufteilung der Beträge auf die abzurechnenden Zeiträume in 2022/23:

 
    1.4.2022-31.12.2022 (9 Monate) 1.1.2023-31.3.2023 (3 Monate)
  Preis für den bezogenen Strom netto 1.080,00 EUR 360,00 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 205,20 EUR 68,40 EUR
= Preis für den bezogenen Strom brutto 1.285,20 EUR 428,40 EUR
- Entlastungsbetrag Strom 0 EUR 210,00 EUR
- Vorauszahlungen 1.296,00 EUR 432,00 EUR
= Erstattung (-)/Nachzahlung (+) -10,80 EUR -213,60 EUR

Nach Erhalt der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 bucht Herr Mayer den Stromverbrauch in den jeweiligen Geschäftsjahren 2022/2023 anteilig für die abgerechneten Zeiträume.

Verbuchung des Stromverbrauchs für den Abrechnungszeitraum 1.4.2022-31.12.2022 (9 Monate):

Bei der buchhalterischen Erfassung nach Erhalt der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 berücksichtigt Herr Mayer, dass er im Jahr 2022 für den relevanten Abrechnungszeitraum bereits monatliche Abschlagszahlungen geleistet hat. In der vorhergehenden Jahresabrechnung 2021/22 war u. a. eine Rechnung über die zukünftig, bis zur nächsten Jahresabrechnung 2022/23 zu leistenden Abschlagszahlungen enthalten unter Nennung von Zahlungsterminen, monatlichem Nettobetrag, monatlichem Bruttobetrag sowie der Gesamtsumme netto/brutto. Auf Basis dieser Rechnung hat Unternehmer Mayer die Abschlagszahlungen im Jahr 2022 unter Berücksichtigung von Vorsteuer monatlich gebucht.

(Kumulierte) Buchung der Abschlagszahlungen für den Abrechnungszeitraum 1.4.2022-31.12.2022 im Geschäftsjahr 2022:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4240/6325 Gas, Strom, Wasser 1.089,08 1200/1800 Bank 1.296,00
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 206,92      

Da Herr Mayer die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt des Empfangs der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 annahmegemäß noch nicht abgeschlossen hat, berücksichtigt er die Informationen aus der Jahresabrechnung 2022/23 für die Buchung des Erstattungsbetrags im Geschäftsjahr 2022 (im Zuge der Jahresabschlussarbeiten).

Das Guthaben für das Jahr 2022 i. H. v. 10,80 EUR erfasst er auf dem Konto "Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr" (SKR03: 1501; SKR04: 1301). Den Nettobetrag bucht Herr Mayer gegen das Aufwandskonto "Gas, Strom, Wasser" (SKR03: 4240; SKR04: 6325). Die Vorsteuer bucht er auf das Konto "Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar" (SKR03: 1548; SKR04: 1434). Dadurch kommt es erst im Geschäftsjahr 2023 zu einer Korrektur der Vorsteuer, da die Rechnung, die die Basis für die Korrektur ist, nämlich die Jahresabrechnung 2022/23, erst am 15.4.2023 erstellt bzw. ...

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