Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Maßgebend sind die eigenen Vorstellungen. Sinnvoll ist, wenn die Zahlen, die in der Umsatzsteuererklärung benötigt werden, auch in der Bilanz getrennt ausgewiesen werden. Folgende Positionen reichen aus:

 
Bezeichnung SKR 03 SKR 04
Umsatzsteuer 1770 3800
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 1772 3802
Abziehbare Vorsteuer 1570 1400
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 1572 1402
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (mit 1/11 Vorauszahlung) 1780/1781 3820/3830

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