Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Werbekosten 4600 6600   sonstige betriebliche Aufwendungen
Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt 8949 4679   sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Grundsätzlich ist die unentgeltliche Abgabe von Warenproben nicht steuerbar, sofern sie aus unternehmerischen Gründen, insbesondere Werbezwecken, erfolgt.

Die Buchung des Wertes der Warenmuster erfolgt auf das Konto "Werbekosten"4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt" 8949 (SKR 03) bzw. 4679 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Werbekosten

an Unentgeltliche Zuwendung von ­Gegenständen ohne USt

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