(1) Ersuchen um Beitreibung oder um Sicherungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2008/55/EG enthalten die in dem Musterformular in Anhang III der vorliegenden Verordnung enthaltenen Informationen und Daten.

Diese Ersuchen enthalten eine Erklärung, dass die Voraussetzungen der Richtlinie 2008/55/EG für die Einleitung des Verfahrens der gegenseitigen Unterstützung erfüllt sind.

 

(2) Dem Ersuchen um Beitreibung oder um Sicherungsmaßnahmen ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift des Vollstreckungstitels beizufügen. Für mehrere Forderungen kann ein einziger Vollstreckungstitel ausgestellt werden, wenn die Forderungen ein und dieselbe Person betreffen.

Für die Zwecke der Artikel 13 bis 20 dieser Verordnung gelten alle Forderungen, für die ein gemeinsamer Vollstreckungstitel ausgestellt worden ist, als eine einzige Forderung.

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