Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Versicherungen, betriebliche
- Abgrenzung
- Aufteilung der Prämien
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Versicherungen |
4360 |
6400 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
KFZ-Versicherungen |
4520 |
6520 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Sonderausgaben beschränkt abziehbar |
1920 |
2200 |
|
|
Privatentnahme |
1800 |
2100 |
|
Kapital |
So kontieren Sie richtig!
Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Prämien für Versicherungen, mit denen Sie betriebliche Risiken abdecken. Sichern Versicherungen gleichzeitig betriebliche und private Risiken ab, müssen Sie die Versicherungsprämien aufteilen. Nur den betrieblichen Anteil buchen Sie auf das Konto "Versicherungen" 4360 (SKR 03) bzw. 6400 (SKR 04).
Soweit es sich um eine private Versicherung handelt bzw. um die Prämie, die auf das private Risiko entfällt, handelt es sich um Privatentnahmen. Soweit es sich um Versicherungen handelt, die als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen sind, buchen Sie diese auf das Konto "Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig" 1920 (SKR 03) bzw. 2200 (SKR 04), andernfalls buchen Sie auf das Konto "Privatentnahme" 1800 (SKR 03) bzw. 2100 (SKR 04)
Buchungssatz:
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung einer Rechtschutzversicherung
Herr Huber hat eine betriebliche Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen Rechtsstreit (Anwalt- und Gerichtskosten) nur dann übernimmt, wenn gegen das Unternehmen von Herrn Huber Forderungen (z. B. Schadenersatzforderungen) geltend gemacht werden. Herr Huber zahlt für die Rechtschutzversicherung einen Betrag von 595 EUR einschließlich Versicherungssteuer.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4360/6400 |
Versicherungen |
595 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
In den Versicherungsprämien ist eine Versicherungssteuer von 19 % enthalten. Es handelt sich hierbei nicht um die Umsatzsteuer, auch wenn der Prozentsatz übereinstimmt. Sie können die 19 %ige Versicherungssteuer deshalb auch nicht als Vorsteuer abziehen.
3 Behandlung einzelner Versicherungsarten
Bei jeder Versicherung müssen Sie zunächst feststellen, ob ein betriebliches oder ein privates Risiko abgedeckt wird. Soweit beide Bereiche abgesichert sind, müssen Sie die Prämien entsprechend dem jeweils versicherten Risiko aufteilen. Wie die Prämie aufzuteilen ist, erfahren Sie in der Regel von der Versicherungsgesellschaft.
3.1 Kfz-Versicherungen:
Für Kfz-Versicherungen sehen die Kontenrahmen jeweils ein anderes Konto vor. Die Versicherungen für Firmenwagen buchen Sie auf das Konto "Kfz-Versicherungen" 4520 (SKR 03) bzw. 6520 (SKR 04).
3.2 Haftpflichtversicherungen:
Voraussetzung für den Abzug als Betriebsausgabe ist, dass ein betriebliches Haftungsrisiko abgedeckt wird. Werden zusätzlich auch private Risiken abgedeckt, müssen Sie den Prämienanteil, der hierauf entfällt, als Privatentnahme behandeln, die den Gewinn nicht mindern darf.
Praxis-Beispiel: Zahlung einer Berufshaftpflichtversicherung
Herr Huber ist Rechtsanwalt und muss zur Absicherung seiner beruflichen Risiken eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungsprämie beträgt 1.020 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4360/6400 |
Versicherungen |
1.020 |
1200/1800 |
Bank |
1.020 |
3.3 Rechtschutzversicherungen
Nicht selten werden bei der Rechtschutzversicherung berufliche und private Risiken abgesichert. Sie dürfen dann nur den Teil der Versicherungsprämie abziehen, der auf die Absicherung betrieblicher Vorgänge entfällt. Prämien für den Kfz-Rechtschutz buchen Sie auf das Konto "Kfz-Versicherungen".
Praxis-Beispiel: Rechtschutz mit Abdeckung privater Risiken
Herr Hauser zahlt für seine Rechtschutzversicherung 432 EUR im Jahr. Auf die Abdeckung privater Risiken entfallen 132 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4360/6400 |
Versicherungen |
300 |
|
|
|
1800/2100 |
Privatentnahmen allgemein |
132 |
1200/1800 |
Bank |
432 |
SKR 04
3.4 Risikolebensversicherungen:
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können nur als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden. Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind selbst dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Risikolebensversicherung zur Sicherung betrieblicher Darlehen abgeschlossen wurde.
3.5 Unfallversicherungen:
Private Unfallversicherungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Im Gegensatz dazu sind Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) auch dann als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf den Betriebsinhaber entfallen.
Praxis-Beispiel: Berufsgenossenschaft – freiwilliger Beitrag und Pflichtbeitrag
Herr Huber beschäftigt einen Arbeitnehmer, für den er jährlich einen Beitrag von 420 EUR an die Berufsgenossenschaft zahlt. Herr Huber ist selbst freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und zahlt dafür einen Betrag von 470 EUR. Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unf...