In jedem Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von ______ EUR zu zahlen. Zugleich entfällt für den entsprechenden Monat des Verstoßes die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung durch die Gesellschaft. Bei Dauerverstößen ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt, wie auch der Anspruch auf Unterlassung.

Will sich die Gesellschaft die Möglichkeit offen halten, jederzeit von einem vereinbarten Wettbewerbsverbot zurückzutreten, muss das gesondert vereinbart werden, wobei hier enge Grenzen gesetzt sind, hier wird § 75a HGB entsprechend angewandt.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Die Gesellschaft kann bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnissesunter Einhaltung einer Frist von einem Jahr mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten."

"Die Vereinbarung eines Lossagungsrechts kann unwirksam sein, wenn sich der Geschäftsführer sich auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot eingerichtet hat[1]"

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