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Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im LSt-Ermäßigungsverfahren

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FinMin Hamburg, Erlaß v. 9.10.2015, S 2365 - 2015/001 - 52

Mit BMF-Schreiben vom 21.5.2015 wurde als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der 1.10.2015 festgelegt, da die technischen Umsetzungsarbeiten, die die Speicherung eines 2jährigen Freibetrages ermöglichen sollten, zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnten.

Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens 2 Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1.1.2016 stellen.

 

Normenkette

EStG § 39 a

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