EBA veröffentlicht Bericht zur Auswirkungsanalyse von IFRS 9 vor der erstmaligen Anwendung
Die Übernahme von IFRS 9 innerhalb der EU steht nach aktuellem EFRAG-Report vom 31.10.2016 noch in diesem Jahr an. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat im gleichen Kontext ihren ersten Bericht zur Auswirkungsanalyse von IFRS 9 - Report on results from the EBA impact assessment of IFRS 9 am 10.11.2016 veröffentlicht, der die eigene Einschätzung zur IFRS 9 readiness der Kreditinstitute in Europa widerspiegeln soll.
Analyseergebnisse im Detail
Der Stichprobe der EBA lagen – nach eigener Auskunft – repräsentative 50 Finanzinstitute innerhalb der EU zugrunde, die im Januar 2016 mittels eines 34 Fragen umfassenden Analysebogens, der sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte beinhaltete, befragt wurden. Als Ergebnis dieser Umfrage wurden im Bericht folgende Hauptaussagen getätigt:
Qualitative Aspekte
- Kleinere Kreditinstitute wirken weniger vorbereitet als größere Institute zum jetzigen Zeitpunkt. Jedoch mahnt die EBA an, dass die Größe bei der Implementierung von IFRS 9 kein Faktor sein kann.
- Nach Ansicht der EBA werden derzeit noch zu wenig wichtige Entscheidungsträger (key stakeholder), z.B. aus dem Vorstand, bei der Umsetzung von IFRS 9 eingebunden.
- Viele Institute planen den Einsatz von parallelen Testläufen (parallel runs). Der Umfang dieser Testläufe wird jedoch gemessen an der verbleibenden Zeit bis zum Inkrafttreten von IFRS 9 von einigen Instituten geringer sein als geplant.
- Bei der Umsetzung von IFRS 9 soll bei den meisten Instituten soweit wie möglich auf bestehende Definitionen, Prozesse, Systeme, Modelle aber auch Daten zurückgegriffen werden, auch wenn IFRS 9 grds. neue Modellierungen benötigt.
- Größte Herausforderung für alle Befragten ist die Gewinnung und Aufbereitung von Daten, somit Datenqualität und –verfügbarkeit. Ein Abstellen auf externe Datenquellen (z.B. Ratingagenturen) wird von vielen als nützlich gesehen.
- Ebenso herausfordernd werden die neuen Wertminderungsvorschriften, die von vielen noch nicht final gelöst wurden („have to be finalised in many cases“). Einhergehend gehen 75% der Institute davon aus, dass die Wertminderungsvorschriften zu einer erhöhten Volatilität in der Gesamtergebnisrechnung führen werden.
- Die Auswirkungen der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften werden für Institute mit weniger komplexen Instrumenten (plain vanilla) hingegen als gering eingestuft.
- Weniger überraschend, werden die verfügbaren praktischen Erleichterungen in IFRS 9, soweit möglich, durch alle genutzt werden.
Quantitative Aspekte
- Die Auswirkung von IFRS 9 wird primär durch die Wertminderungsvorschriften getrieben, weniger durch die Klassifizierung.
- Die geschätzte Veränderung in der Risikovorsorge variiert in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Portfolios mit entsprechender Auswirkung auf die Eigenmittel.
- Die geschätzte Zunahme der (Risiko-)Vorsorge im Vergleich zum gegenwärtigen Grad unter IAS 39 wird im Durchschnitt bei 18% gesehen.
- Bzgl. der erwarteten gesamten quantitativen Auswirkung von IFRS 9 wird von einer Abnahme der Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1, CET1) und der Gesamtkapitalquote von 59 bzw. 45 Basispunkten ausgegangen.
Praxis-Hinweis: Auswirkungsanalyse der EBA als Gradmesser für künftige Auswirkungen auf Kreditinstitute
Die erste Auswirkungsanalyse der EBA zu IFRS 9 kann als Gradmesser für die künftigen Auswirkungen auf Kreditinstitute angesehen werden. Insbesondere die geschätzten quantitativen Aspekte sind dabei von Relevanz für alle Beteiligten. Abzuwarten bleibt, was die EBA in ihrer zweiten Auswirkungsanalyse zu einem dann späteren (Umsetzungs-)Zeitpunkt mitteilt.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
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