Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden. Er vermittelt eine gute Übersicht über die Liquiditätsbeeinflussung durch die Fälligkeit der Verbindlichkeiten. Unternehmer können sofort erkennen, welche Finanzierungsmittel zur Tilgung der Schulden in welcher Zeit benötigt werden. Außerdem wird deutlich aufgezeigt, welche Verbindlichkeiten in welcher Höhe gesichert sind, und welcher Art die Sicherheiten sind.
Unternehmer sollten im eigenen Interesse dem Verbindlichkeitenspiegel ausreichend Beachtung schenken und diese Gruppe der betrieblichen Schulden (daneben wirken sich noch die anderen Passivposten auf die Liquidität aus, die nicht zum Eigenkapital gehören, also die Rückstellungen und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten) im Auge behalten.
Achtung: Bußgeld droht bei Verstoß gegen Angabepflichten im Anhang
Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift des § 285 HGB über die in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang zu machenden Angaben, zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
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Beispiel für ein Verbindlichkeitenspiegel
So könnte ein Verbindlichkeitenspiegel aussehen (Werte in EUR):
Art der Verbindlichkeit | Gesamt-betrag | davon Beträge mit einer Restlaufzeit von | Gesicherte Beträge | Art der Sicherheit | ||
bis zu 1 Jahr | 1–5 Jahren | mehr als 5 Jahren | ||||
I. Gegenüber Kreditinstituten: | ||||||
Darlehen A-Bank | 200.000 | – | 120.000 | 80.000 | 200.000 | Grundschuld-bestellung |
Darlehen B-Bank | 50.000 | 10.000 | 40.000 | – | 40.000 | Sicherheits-übereignung von Maschinen |
Girokonto A-Bank | 10.000 | 10.000 | – | – | 10.000 | Sicherheits-abtretung von Forderungen |
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 70.000 | 70.000 | – | – | – | – |
III. Aus Lieferungen und Leistungen | 400.000 | 350.000 | 50.000 | – | 70.000 | Verlängerter Eigentums-vorbehalt |
III. Sonstige Verbindlichkeiten (aus KSt) | 80.000 | 80.000 | – | – | - | – |
Summe | 810.000 | 520.000 | 210.000 | 80.000 | 320.000 |